Sa., 26.05.12

Versicherung 31.05.2011 Haftpflichtschaden ganz schnell melden

Urteil (Foto)
Ein Gericht entschied, dass bei einem zu spät gemeldeten Haftschaden, die Versicherung nicht aufkommen muss. Bild: news.de

Wer einen Haftpflichtschaden erst nach drei Monaten anzeigt, muss damit rechnen, dass die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht zahlt. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm gab der Versicherung jüngst Recht.

Wird der Haftpflichtschaden erst drei Monate nach dem Unfall gemeldet, muss die Versicherung den Schaden nicht mehr regulieren. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az. 20 U 1/10). In dem Fall hatte der 13-jährige Sohn der Versicherten eine Benzinlache angezündet und dabei einen Menschen verletzt. Die Versicherung wollte für den Schaden nicht aufkommen, weil die Eltern mit der Schadensmeldung zu lange gewartet hatten.

Die Eltern zogen vor Gericht, verloren dort aber, weil die Richter die Versicherung im Recht sahen. Laut Gericht wurden die Interessen der Haftpflichtversicherung durch die verspätete Anzeige ernsthaft gefährdet. Man nahm der Versicherung nämlich die Möglichkeit, Untersuchungen über die Einsichtsfähigkeit des Kindes anzustellen, welche darüber entscheidet, ob und wie der Schaden zu regulieren ist.

Weil es aber auf die Einsichtsfähigkeit zum Tatzeitpunkt ankommt, müssen solche Untersuchungen zeitnah zum Schaden erfolgen. Das Versäumnis müssen sich die Eltern zurechnen lassen und daher den Schaden selber tragen.

bok/ham/news.de/dapd
Leserkommentare (1) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • Dieter Wiedmann
  • Kommentar 1
  • 31.05.2011 16:29
 

Dieser Bericht tut das, was die Haftpflichtversicherung eigentlich vor Abschluss schon machen müsste, es aber sehr oft beim Gespräch "vergisst": Einfach nur über den wichtigsten Punkt informieren... Gruss Dieter http://www.berufsunfaehigkeit-hilfe.info

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