Ein Polizist hatte am Neujahrsmorgen 2010 Sex in einer Kirche und ist jetzt seinen Job los. Das hat heute ein Gericht entschieden. Wir haben uns umgeschaut, an welchen skurrilen Orten Menschen meinen, sich paaren zu müssen.
Ausgerechnet während der Morgenandacht hatte sich der 26-jährige Polizist mit seiner Freundin lautstark auf der Empore der barocken Pfarrkirche von Rennertshofen vergnügt. Der junge Beamte wurde zunächst vom Dienst suspendiert - und ist jetzt seinen Job endgültig los.
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Dem jungen Beamten unterstellte das Gericht Dreistigkeit: Er habe gewusst, dass in Kürze ein Gottesdienst geplant gewesen sei und habe beim Betreten der Kirche noch einen Bekannten gegrüßt. Rund 20 Gottesdienstbesucher hätten an dem Rosenkranz teilgenommen. Die Haushälterin des Pfarrers ging schließlich auf die Empore und erwischte das Paar in flagranti.
Das Gericht begründete die Entfernung aus dem Dienst allerdings im Wesentlichen mit einem anderen Vergehen: Der Polizist hatte eine Waffe unterschlagen. Zusammen mit 20 Schuss Munition hatte er die Schreckschusswaffe von einer Frau entgegengenommen, die sie im Rahmen der Waffenamnestie im Dezember 2009 auf der Dienststelle abgegeben hatte.
Beamter sei leistungsunwillig gewesen
Der Beamte habe den Vorgang aber nicht ordnungsgemäß aufgenommen und die entsprechenden Formulare nicht ausgefüllt. Die dann auf Anweisung seiner Vorgesetzten angelegte Akte löschte er einen Tag vor Weihnachten 2009 und überschrieb sie mit einem Verkehrsunfall. Die Waffe nahm er einfach mit nach Hause.
Die Unterschlagung von Gegenständen, die in polizeiliche Verwahrung gegeben wurden, wiege besonders schwer, erläuterte das Gericht in der mündlichen Verhandlung. Demgegenüber habe der Vorfall in der Kirche untergeordnete Bedeutung, betonte die Vorsitzende Richterin auch bei der Urteilsverkündung.
Doch er trug offenbar dazu bei, den negativen Gesamteindruck über den Beamten zu bestätigen. Der Polizist, der erst 2009 auf Lebenszeit in den Beamtenstatus aufgenommen worden war, sei «extrem leistungsschwach und leistungsunwillig» gewesen, hieß es in dem Bericht des Gerichts auch.
Strafrechtlich sind der Vorfall in der Kirche sowie die Unterschlagung der Waffe bereits erledigt. Der Mann hat einen Strafbefehl wegen Unterschlagung und Verwahrungsbruch sowie Störung der Religionsausübung über 8400 Euro erhalten und akzeptiert.
iwi/beu/bas/news.de