Die Richter bleiben dabei: Wer Hartz IV bekommt, darf keine Sportwetten tätigen. Das sollen die Lotto-Stellen kontrollieren. Für die Westdeutsche Lotterie ein Unding - weshalb das Urteil nun die nächste Gerichtsinstanz beschäftigen wird.
Das Landgericht Köln hat sein umstrittenes Sportwettenverbot für Hartz-IV-Empfänger bekräftigt. Es wies einen Widerspruch der Westdeutschen Lotterie gegen das Verkaufsverbot ab. Westlotto kündigte Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln an.
Die Entscheidung bedeutet nach Angaben des Gerichts nicht, dass nun jede Lotto-Annahmestelle ihre Kunden überprüfen muss. Haben die Mitarbeiter der Annahmestellen konkrete Hinweise darauf, dass sich ein Kunde seine Wette nicht leisten kann, müssen sie einschreiten.
Im konkreten Fall hatte ein Konkurrent von Westlotto, der Sportwetten-Anbieter Tipico aus Malta, zwei Leute zu Testkäufen in verschiedene Lotto-Annahmestellen geschickt. Unmittelbar vor dem Verkäufer hatte dann der eine gesagt: «Geht das überhaupt, dass du hier schon wieder 50 Euro setzen kannst, du bist doch pleite und bekommst Hartz IV?» Darauf kam die Antwort: «Ach, ich hab das Geld jetzt und demnächst vielleicht noch mehr ... So kann man doch nicht leben!»
In einem solchen Fall mache es sich der Verkäufer in einer Annahmestelle zu einfach, wenn er weghöre oder das Gespräch nicht ernst nehme, heißt es in der Urteilsbegründung. Er handele dann «glücksspielstaatsvertrags- und wettbewerbswidrig». Denn der seit 2008 geltende Glücksspielstaatsvertrag schreibe vor, dass Personen vor Glücksspielen geschützt werden müssten, deren Einsätze in keinem vernünftigen Verhältnis zu ihrem Einkommen stünden.
Westlotto-Sprecher Axel Weber bezeichnete die Entscheidung als «realitätsfern». Niemand könne ohne Anhörung einfach so von Sportwetten ausgeschlossen werden. «Es fehlt hier einfach auch an gesellschaftlichem Sachverstand.» Deshalb gehe man in Berufung.
Rechtsanwälte halten das Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger für problematisch: Ein Outing zu erzwingen, wäre diskriminierend und verletze Persönlichkeitsrechte. «Die Frage nach dem Einkommen muss nicht beantwortet werden», hatte Fachanwalt Robert Heimbach gegenüber news.de erklärt, als die Einstweilige Verfügung gegen die Westdeutsche Lotterie erwirkt wurde.
ham/som/rzf/ivb/news.de/dpa
Jede zusätzliche Kontrolle ist ein weiterer Schritt in Richtung STASI und GESTAPO. Wenn es einem ALG2-Bezieher gelingt einen Tag lang zu hungern um sich am Folgetag ein Los von dem Ersparten zu kaufen, dann ist das ggf. doch sein Glück, vorausgesetzt natürlich er gewinnt tatsächlich.
jetzt antwortenKommentar meldendiese Richter können nimmer ganz Dicht sein, alle Hartz4 ler wenden sich am besten an das Amt für Menschenrechte in Berlin, lasst euch nichts gefallen von solchen Leuten die sich nicht trauen ein Urteil selbst zu Unterschreiben...warum nur
jetzt antwortenKommentar meldenEs handelt sich hier um nichts anderes als das altbekannte Prinzip stinkfauler Amtsdiener, die ihnen obliegenden Tätigkeiten und Pflichten auf Andere zu übertragen. Die staatliche organisierte Umverteilung hat noch immer zum Mißbrauch von Mitteln geführt. Und genau so lange, wie diese Herrschaften zu faul sind, den A... vom Stuhl zu heben und zur umfassenden Kontrolle aller Leistungsepfänger, und nicht nur der, die man sich willkürlich herausgepickt, hat ansetzen, genau so lange wird es auch Mißbrauch geben.
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