Urlaubszeit ist Reisezeit. Da hat niemand Lust, einen Kontoauszug bei der Bank abzuholen. Viele Banken verschicken den dann per Post - und verlangen dafür Geld. Doch das ist nicht rechtens.
Noch ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt nicht rechtskräftig. Doch in der Verhandlung, die der Bundesverband der Verbraucherzentralen erstritten hat, wird das Verhalten der Deutschen Bank deutlich kritisiert. Die Richter erklärten die Kontoauszugsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unzulässig (Az. 2-25 O 260/10).
Darin hatte sich die Deutsche Bank dazu berechtigt, Kunden «Kontoauszüge und Kontoabschlüsse durch die Post oder in sonstiger Weise zugehen zu lassen, wenn diese 30 Bankarbeitstage lang nicht abgerufen wurden». Hierfür «kann die Bank ein Entgelt in Rechnung stellen», das sich auf 1,94 Euro belief.
Zwar gibt es ähnliche Gebührenklauseln für sogenannte Zwangskontoauszüge auch bei anderen Banken und Sparkassen. Doch im Fall Deutsche Bank kam das Landgericht zu dem Schluss: Hole ein Kunde die Kontoauszüge nicht ab, verlange er damit nicht automatisch deren Zusendung. Die Verbraucherzentrale erklärte, das Urteil habe keine unmittelbare Auswirkung auf Kunden anderer Banken.
Ein Sprecher der Deutschen Bank sagte: «Die Deutsche Bank muss die Urteilsbegründung zunächst prüfen. Unabhängig davon wird die Deutsche Bank das Entgelt für den automatischen Ausdruck von Kontoauszügen vorerst nicht mehr erheben.» Erfahrungsgemäß hole die Mehrzahl der Kunden regelmäßig ihre Kontoauszüge ab.
rli/ham/news.de/dpa