Sa., 26.05.12

Urteil 10.03.2011 Sportwetten für Hartz-IV-Empfänger gestoppt

Lottoschein (Foto)
Die Westdeutsche Lotterie muss Hartz-IV-Empfänger vor Glücksspielen schützen. Bild: dpa

In Nordrhein-Westfalen dürfen Hartz-IV-Empfänger keine Sportwetten mehr abschließen. So das Urteil des Landgerichts Köln. Der Grund: Glückspiel gehöre nicht zur Grundsicherung.

Der Hartz-IV-Regelsatz

Das Landgericht Köln hat in einer Einstweiligen Verfügung der Westdeutschen Lotterie GmbH in Münster (Westlotto) untersagt, Hartz-IV-Empfängern «die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen (...) zu ermöglichen». Dazu zählen Sportwetten. Gerichtssprecher Dirk Eßer bestätigte einen entsprechenden Bericht der Westdeutschen Zeitung (WZ)Düsseldorf, Donnerstagsausgabe .

Konkret werde Westlotto auferlegt, keine Spiel- oder Wettscheine an Personen zu verkaufen, die «Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind», zitiert die Zeitung aus dem Beschluss des Landgerichts.

«Das heißt aber nicht, dass Hartz-IV-Empfängern untersagt ist, sich am Glücksspiel zu beteiligen», sagt der Berliner Anwalt Dr. Robert Heimbach gegenüber news.de. Das Verbot richtet sich an Westlotto, bestätigt auch Eßer. Allerdings dürfen sich Hilfebedürftige nicht leichtfertig in eine schlechte finanzielle - also hilfebedürftige - Lage bringen, mahnt Heimbach. Wer sich durch Glücksspiel in Geldnot begibt, müsse mit Sanktionen rechnen.

Ratlosigkeit bei den Annahmestellen

«Ich weiß nicht, wie Mitarbeiter in den Annahmestellen in der Lage sein sollen, das Einkommen von Kunden zu überprüfen», sagte Westlotto-Sprecher Axel Weber. Die Lotterie werde ihre Mitarbeiter nicht anweisen, Gehaltsbescheinigungen zu verlangen. Das sei «weltfremd». Spieler zu sperren, sei nur nach «umfangreicher Prüfung» möglich.

An den Lotto-Annahmestellen im Land herrschte nach dem Entscheid Ratlosigkeit. «Ich frage mich, wie wir damit umgehen sollen», sagte Birgit Hälker, Inhaberin eines Lotto-Ladens in Münster. «Ich kann ja nicht sagen ‹Bring mir mal deinen Einkommensbescheid vorbei›.» Ein Kiosk-Besitzer in Düsseldorf bezeichnete das Verbot als «lächerlich und diskriminierend». Ein anderer erklärte: «Man sieht es den Menschen doch nicht an, ob sie Hartz IV empfangen.»

Auch Fachanwalt Robert Heimbach sieht das so. Ein Outing könne niemand erzwingen, das wäre diskriminierend und verletze die Persönlichkeitsrechte. «Die Frage nach dem Einkommen muss nicht beantwortet werden», so Heimbach gegenüber news.de.

In der Praxis sei ein solches Verbot kaum umzusetzen. Durchsetzbar sei die Verfügung nur, wenn der Inhaber eines Lotto-Geschäftes genau weiß, dass es sich um einen Hilfebedürftigen handelt. Besonders schwer sei das Verbot durchzusetzen, wenn es sich bei dem eingesetzten Geld um Drittmittel wie Geldgeschenke von Verwandten handele.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland reagierte zynisch auf die «absurde und skurrile» Entscheidung des Gerichts und rief spielende Hartz-IV-Empfänger auf, sich in einem Internetforum zu «outen». Der klagende Wettanbieter trage seinen Konkurrenzkampf «auf dem Rücken von Hartz-IV-Betroffenen aus», sagte ein Sprecher des Forums.

Die Mitarbeiter der Annahmestellen seien im Umgang mit Spielsüchtigen geschult, erläuterte Westlotto-Sprecher Weber. Nun gehe es darum, schnell eine Lösung zu finden. Westlotto habe bereits eine schriftliche Stellungnahme zu den Vorwürfen eingereicht. «Wir gehen aber davon aus, dass sie nicht berücksichtigt wurde», sagte Weber. «Wir wurden bislang nicht zu der Sache gehört.»

Geld- und Gefängnisstrafen möglich

Beantragt worden war die Einstweilige Verfügung vom Sportwetten-Anbieter Tipico. Nach Angaben der WZ, die zuerst über das Urteil berichtete, hat das Unternehmen seinen Geschäftssitz auf Malta.

Tipico hatte Westlotto vorgeworfen, gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und den seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag verstoßen zu haben. Darin ist unter anderem festgehalten, dass Minderjährige, Spielsüchtige, aber auch Menschen mit geringen Einkünften wie Hartz-IV-Empfänger vor Glücksspielen geschützt werden müssen. Hauptziel ist, die Spielsucht zu bekämpfen.

«Ein solches Verbot muss daher im Grunde nicht vom Gericht ausgesprochen werden, da es sich aus dem Glücksspielstaatsvertrag ergibt», erklärt Pressesprecher Eßer. Das Gericht bewertete den Vorwurf des Klägers deshalb als glaubhaft und erließ die Einstweilige Verfügung. Bei einer Zuwiderhandlung drohen ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder bis zu sechs Monate Haft.

Möglicherweise hat der Kläger sogenannte «Testkäufe» vorgenommen. Dabei könnten in diesem Fall zwei Leute in einer Lotto-Annahmestelle erschienen sein und sich laut unterhalten haben in der Art von: «Wie kommst du denn mit Hartz IV aus?» Wenn ihnen dann anschließend dennoch ein Lottoschein verkauft worden ist, wäre dies nach Ansicht des Gerichts ein Verstoß gegen die geltenden Bestimmungen.

«Das Gericht muss in dem Fall nur prüfen, ob ein Verstoß gegen bestehende Verpflichtungen vorliegt», sagte Eßer. Dieser Verstoß müsse nicht bewiesen, sondern nur glaubhaft gemacht werden. Westlotto kann gegen die Einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen oder den Kläger zur Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens zwingen, in dem die Vorwürfe dann auch bewiesen werden müssten.

Deutsche Rechtsprechung auf dem Prüfstand

Die Frage ist: Weshalb kann eine maltesische Privatfirma gegen Westlotto eine solche Einstweilige Verfügung erwirken? In Deutschland steht Glücksspiel - also auch Sportwetten - unter staatlicher Aufsicht. Das heißt, der Glücksspielstaatsvertrag sorgt dafür, dass nur der deutsche Staat auf diese Weise Geld einnimmt. Allerdings sind Wetten wirtschaftlich lukrativ. Privatfirmen wie Tipico wollen jedoch einen Teil des Kuchens für sich beanspruchen.

Dass laut Vertrag Personen keine Wetten abschließen dürfen, die finanziell schwach dastehen (Glücksspielstaatsvertrag, Paragraf 8, Absatz 2), bedeutet, Deutschland müsste ein System schaffen, welches verhindert, dass diese Menschen am Glücksspiel teilnehmen. Bislang ist das jedoch nicht der Fall, was Tipico gute Argumente vor Gericht bietet. In die Hände spielt dem Unternehmen, dass der EU-Gerichtshof bereits 2010 entschieden hat, dass das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte Sportwettmonopol für staatliche Anbieter nicht gerechtfertigt ist. Forciert das maltesische Unternehmen sein Anliegen, müsste der gesamte Staatsvertrag auf den Prüfstand.

rzf/zij/sca/ham/reu/news.de/dpa
Leserkommentare (1) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • Remerb
  • Kommentar 1
  • 04.07.2011 09:35
 

Hier sieht man ganz deutlich, offener Vollzug !

jetzt antwortenKommentar melden
Kommentar schreiben Netiquettelink | AGB
noch 600 Zeichen übrig
Kommentar  
Ihr Name
Ihre Emailadresse
Bitte übertragen Sie die Zeichen in das Feld darunter.
'6Ld52csSAAAAAKTxfdwmi0Ay4Tjghi64k3PAcWrj'

Urteil: Sportwetten für Hartz-IV-Empfänger gestoppt » Gesellschaft » Nachrichten

URL : http://www.news.de/gesellschaft/855140631/gericht-verbietet-lotto-fuer-hartz-iv-empfaenger/1/

Schlagworte:

Absatz , Anbieter , Angaben , Annahmestellen , Ansicht , Arne Weber , Art , Aufsicht , Axel Alonso , Axel Balkausky , Axel Pons , Axel Schweitzer , Axel Weber , Axel Wegner , Bedeutet , Bericht , Berlin Urteil , Berücksichtigt , Beschluss , Bestimmungen , Birgit Ehlers-Ascherfeld , Birgit Kirschner , Birgit Lohmeyer , Birgit Nilsson , Birgit Print , Birgit Reinemund , Birgit Wirth , Birgit Zacher , Deutsche , Deutschland , Dirk Bach , Dirk Braun , Dirk Eßer , Dirk Greiser , Dirk Klasen , Dirk Laucke , Dirk Leun , Dirk Moritz , Dirk Sauter , Dirk Vogelsang , Düsseldorf , Einkommen , Einkünften , Einstweilige , Einstweiligen , Entscheid , Entscheidung , Eröffnung , Erwerbslosen , Erzwingen , Eßer , Euro Köln , Euro Lotterie , Forum , Frage , Gefängnisstrafen , Geld , Gelingt , Gerhard Weber , Gericht , Gerichts , Gerichtssprecher , Geschäftssitz , Gesetz , Glücksspiel , Glücksspielen , Glücksspielstaatsvertrag , Gründe , Haft , Handele , Hannelore Weber , Hartz , Hartz-IV-Empfänger , Hartz-IV-Empfängern , Hauptverfahren , Hauptziel , Henry IV , Hintergrund , Inhaberin , Internetforum , IV , Kläger , Klägers , Klärung , Köln , Konkurrenzkampf , Kuchens , Kunden , Lage , Land Menschen , Landgericht , Landgerichts , Langzeitarbeitslose , Leute , Lösung , Lotterie , Lotto-Annahmestelle , Lotto-Annahmestellen , Lotto-Sprecher , Lottoschein , Lottozentrale , Lydia Weber , Malta , Max Weber , Menschen , Minderjährige , Mitarbeiter , Monate , Monaten , Münster , Münsteraner , Müsse , Ordnungsgeld , Paragraph , Personen , Praxis , Pressesprecher , Privatfirmen , Prüfen , Prüfstand , Prüfung , Rahmenbedingungen , Ratlosigkeit , Rechtsprechung , Riskieren , Rücken , Sache , SCA , Schriftliche , Schwach , Skurrile , Spiel , Spieleinsätze , Spieler , Spielsucht , Spielsüchtige , Sportwetten , Sprecher , Staat , Stellungnahme , System , Teil , Teilnahme , Testkäufe , Umgang , Unternehmen , Untersagt , Urteil , Veranstaltung , Verbot , Verfügung , Verhältnis , Verpflichtungen , Verstoß , Vertrag , Viktoria Köln , Volker Weber , Vorgaben , Vorwurf , Vorwürfe , Vorwürfen , Weber , Weise , Westdeutschen , WestLotto , WestLotto-Sprecher , Wettanbieter , Wettbewerb , Wetten , Widerspruch , Wirtschaftlich , Zeitung ,
Wir empfehlen
Anzeige
Facebook
Twitterbox
Follow Us!
Anzeige