Von news.de-Redakteur Jan Grundmann
Bis zu 60 deutsche Babys kommen pro Jahr gewaltsam zu Tode. Still und ohne Konsequenzen. Jetzt will Bremen dagegen ankämpfen. Und hat als erstes Bundesland eine Obduktionspflicht für alle Kinder eingeführt, deren Todesursache unklar ist.
Der zweijährige Kevin durchlebte ein Martyrium. Auch der Amtsvormund der Bremer Jugendbehörde schützte den Jungen nicht vor schwersten Misshandlungen durch den drogensüchtigen Ziehvater. Und dass, obwohl er aus dessen Umfeld Hinweise darauf bekommen hatte. Ein besorgter Kinderheimleiter hatte sogar Bürgermeister Jens Böhrnsen gebeten, den Befürchtungen nachzugehen. Doch erst zehn Monate später ließ das Jugendamt den Jungen suchen. Das war im Oktober 2006 - und es war zu spät. Die Leiche des Jungen war bereits verwest.
Es war vor allem dieser Fall, der den kleinen Stadtstaat im Norden aufschreckte. Bremen will nun mehr für die Kindersicherheit tun. Als erstes Bundesland gilt dort eine Obduktionspflicht für verstorbene Kinder bis sechs Jahre, deren Todesursache unklar ist. Dann, so die Hoffnung, könnten einige Gewaltverbrechen an Kindern besser aufgeklärt werden. Denn nicht immer sind Misshandlungen so eindeutig sichtbar. 2009 kamen laut Kriminalitätsstatistik bundesweit mehr als 150 Kinder gewaltsam ums Leben. Experten gehen von einer weitaus höheren Dunkelziffer aus.
Die Deutsche Kinderhilfe hofft, dass durch die Neuregelung vor allem gewaltsame Babytode ans Licht kommen. Denn wenn ein Arzt bislang keine Gewalttat vermutete, wenn der Babytod eine natürliche Ursache zu haben schien, stand plötzlicher Kindstod im Totenschein: Laut Kinderhilfe betraf das rund 400 Babys in Deutschland im vergangenen Jahr. Zwei Studien haben das untersucht: Eine österreichische Studie schätzt den Anteil der unentdeckten, gewaltsamen Baby-Tode auf acht bis zehn Prozent, eine britische sogar auf 15 Prozent.
Schütteln von Babys als Todesursache Nummer eins
«Wir reden also von 40 bis 60 Kindern pro Jahr in Deutschland», sagt Georg Ehrmann, Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe. 40 bis 60 Kinder, die gewaltsam zu Tode kommen. Und die Gewalt unentdeckt bleibt. «Wer ein Kind tötet, muss auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden», sagt Ehrmann, der bei der Erarbeitung des Bremer Gesetzes dabei war.
Das Schütteln von Kindern sei häufig eine Überforderungssituation. Ausgeübt meist durch Lebensgefährten, die nicht die leiblichen Väter der Kinder seien. Die Risikosituation trete dann auf, wenn ein neuer Lebensgefährte zur alleinerziehenden Mutter stoße, der gewaltbereit und überfordert sei.
Das Gehirn ist beim Säugling noch nicht fest, es knallt beim Schütteln jedes Mal gegen die Schädeldecke. Es kommt zu Blutergüssen, die ins Hirn sickern können. Das ist bei Säuglingen tödlich. «Die Blutergüsse sind aber nicht immer von Außen erkennbar. Wenn aber das Kind friedlich da liegt, wenn es sich dazu um bürgerliche Eltern handelt, dann ist der Notarzt vielleicht gewillter, plötzlichen Kindstod als Ursache einzutragen.»
«Es gibt keinen natürlichen Tod eines Kindes»
Kinderhilfe-Chef Ehrmann war selbst Sachverständiger und Rechtsanwalt in Kindermordprozessen. Die Obduktionspflicht sei auch in präventiver Hinsicht ein Baustein für mehr Kindersicherheit, eine Lücke, die nun geschlossen worden sei, sagt er. In anderen Ländern sei das längst Standard, in Schweden etwa.
«Es gibt keinen natürlichen Tod eines Kindes. Und wenn ein Kind stirbt, sollte es das Interesse der Eltern und der Gesellschaft sein, die Todesursache herauszufinden.» Eine Obduktion soll ja nicht nur Gewalttaten aufdecken, sondern soll auch den Eltern helfen: für die Trauerarbeit, durch die Gewissheit über die Todesursache.
Denn die derzeitige Rechtslage ist so: Der Arzt, der das Kind findet, muss Verdachtsmomente für einen unnatürlichen Tod haben. Über Staatsanwalt und Richter kann dann eine Obduktion angeordnet werden. «Das ist eine Kriminalisierung der Eltern, weil sie erst mal Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens sind. Selbst wenn die Verdachtsmomente widerlegt werden», sagt Ehrmann. Er ist deshalb klar für die Obduktionspflicht: «Wenn der Tod eines Kind nie als natürlich hingenommen wird, dann werden alle Eltern gleich behandelt.»
Bundesweite Obduktionspflicht unwahrscheinlich
Das sehen Kritiker anders, etwa der Deutsche Kinderschutzbund. «Man darf Eltern in so einer Grenzsituation nicht zu einer Obduktion ihres Kindes zwingen», sagt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes. Er bleibt skeptisch: «Ich glaube nicht, dass durch das Gesetz ein Kind weniger stirbt.» Georg Ehrmann, Kinderhilfe-Chef, kann diese Argumente nicht verstehen. «Es handelt sich nicht um ein Elternschutz-, sondern ein Kinderschutzgesetz.» Und Kinder hätten doch Anspruch darauf, dass die Gesellschaft genau hinschaut.
Das Bundesland Bremen ist einen Schritt weiter. Dass die Obduktionspflicht allerdings bundesweit eingeführt wird, daran glaubt Ehrmann nicht. Hamburg habe bereits Ablehnung signalisiert, auch Baden-Württemberg sei dagegen. «Leider ist es wie immer», sagt Ehrmann und klingt dabei etwas resigniert. «Der Flickenteppich im deutschen Kinderschutz setzt sich fort.»
mat/reu/news.de/dapd