Sa., 26.05.12

Winnenden-Urteil 10.02.2011 Sicherungsverwahrung auch für Waffen

Einschüsse 85 bis 89: Insgesamt 113 Kugeln hatte Tim K. bei seinem Amoklauf verballert. (Foto)
Einschüsse 85 bis 89: Insgesamt 113 Kugeln hatte Tim K. bei seinem Amoklauf verballert. Bild: dpa

Von news.de-Redakteur Jan Grundmann

Fast zwei Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden ist Tim K.s Vater verurteilt worden. Der Sportschütze hatte die Amok-Pistole nicht weggeschlossen. Deshalb sollte die Sicherungsverwahrung in Deutschland nicht nur für Gewalttäter gelten. Sondern auch für Waffen.

Ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung: so lautet der Schuldspruch der Stuttgarter Richter gegen den Vater von Tim K. Sein Sohn hatte mit einer Pistole des Sportschützen, die zu Hause nicht ordnungsgemäß verschlossen war, 15 Menschen und sich selbst ermordet.

Immer wieder sind es die Sportschützen, die nach Amokläufen angegriffen werden. Weil es meist ihre Waffen sind, mit denen getötet wird. Das war so im September 2010 in Lörrach, in Winnenden 2009, in Erfurt 2002. Nach fast jedem Amoklauf wird das Waffenrecht verschärft, allerdings nur minimal. Ein gesetzgeberischer Fehlschuss nach dem anderen.

Das Kernproblem bleibt ungelöst. Warum lagern Sportschützen ihre Waffen überhaupt zu Hause? Können die nicht in dicken Tresoren im Sportverein eingeschlossen bleiben?

Deshalb sollte die derzeit diskutierte Sicherungsverwahrung für gefährliche Gewalttäter erweitert werden, findet news.de-Redakteur Jan Grundmann in seinem Videokommentar. Nicht nur für Menschen sollte die Verwahrung gelten - sondern auch konsequent für Waffen.

Winnenden-Urteil
Sicherungsverwahrung auch für Waffen
Video: news.de/Unitec

iwi/reu/news.de
Leserkommentare (3) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • Michael König
  • Kommentar 3
  • 11.02.2011 09:26
 Antwort auf Kommentar 2

Die "Sicherungsverwahrung" für Waffen ist spätestens seit Einführung der Tresorpflicht seit 2003 geltendes Recht. Die zentrale Lagerung ist für Jäger- und Sammlerwaffen organisatorisch nicht durchführbar. Für Sportschützen würde sie nichts bringen, weil sich der Berechtigte jederzeit in den Besitz bringen kann. Zudem wird die zentrale Lagerung von den tatsächlich Sachverständigen mit ermüdender Regelmäßigkeit als die gefährlichere Variante abgelehnt. Mehr will ich nicht schreiben, ich bin es langsam leid, ständig Journalisten die Arbeit abnehmen zu müssen. Was für ein Geschwafel ..

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  • Dennis Fischer
  • Kommentar 2
  • 10.02.2011 17:36
 

Genau so isses. basta

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  • Benedikt Krainz
  • Kommentar 1
  • 10.02.2011 16:52
 

Der Antiwaffenaktivist Roman Grafe hat in einem Gastbeitrag in der SZ geschrieben, dass in den letzten 20 Jahren hundert Menschen in Deutschland durch Sportwaffen starben. In diesem Zeitraum ereigneten sich ungefähr 75.000 Tötungsdelikte. Sollte man sich nicht fragen, wie man diese Zahl um vielleicht zehn Prozent reduzieren und so tausende Menschenleben retten könnte, als sich ausschließlich auf die mögliche Verhinderung der extremen Ausnahme "Tatmittel Sportwaffe" zu fokusieren? Zumal sich vorsätzlich handelnde Mörder sowieso nicht ans Waffengesetz halten...

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