Sa., 26.05.12

Sauteurer Prozess 07.02.2011 Justiz-Irrsinn um 350 Euro Schaden

Teurer Prozess in Cottbus. Dabei ginge es doch viel preiswerter, findet der Bund der Steuerzahler. (Foto)
Teurer Prozess in Cottbus. Dabei ginge es doch viel preiswerter, findet der Bund der Steuerzahler. Bild: dpa

Von news.de-Redakteur Jan Grundmann

Ein 17-jähriger Lausitzer verschickt gefälschte GEZ-Schreiben und kassiert 350 Euro. Jetzt müssen 272 Schwaben nach Cottbus reisen - nur, um vor Gericht den Brief zu bestätigen. Mehr als 100.000 Euro wird der Prozess kosten. Der Bund der Steuerzahler tobt.

Dass Paul N. selbst schon mal Post der allseits unbeliebten Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bekommen hat, ist unwahrscheinlich. Schließlich ist der Lausitzer erst 17 Jahre jung. Jedenfalls fälschte er ein Mahnschreiben, gab seine private Kontonummer an und verschickte die Briefe ins Schwabenland.

«Die Briefe waren sehr clever gemacht, sahen amtlich aus, sogar mit GEZ-Teilnehmernummer», sagt Marcel Küster, Pressesprecher des Cottbuser Amtsgerichts. Allerdings waren sie recht erfolglos: Nur 350 Euro gingen auf Paul N.'s Privatkonto durch die Fälscherschreiben ein. Ob die Schwaben so fleißige GEZ-Zahler sind?

Diese Frage tut nichts mehr zur Sache. Teuer wird es an ganz anderer Stelle. Denn Paul N. ist wegen Betrugs und Betrugsversuchs in insgesamt 272 Fällen angeklagt. «Und deshalb muss jeder Fall einzeln gehört werden», erklärt Marcel Küster das Rechtsprozedere. Paragraph 250 der Strafprozessordnung greife in diesem Fall. «Da kommt man nicht umhin, die Zeugen zu laden.»

700 Kilometer Anreise für eine Minute Zeugenaussage

Inhalt des Paragraphs: «Beruht der Beweis einer Tatsache auf der Wahrnehmung einer Person, so ist diese in der Hauptverhandlung zu vernehmen». Und zwar persönlich, nicht durch eine schriftliche Vernehmung. «Ob der Brief tatsächlich angekommen ist und geöffnet wurde, ist die persönliche Wahrnehmung des Empfängers», so Küster.

Insgesamt 17 Verhandlungstage sind am altehrwürdigen Cottbuser Amtsgericht unweit der Spree angesetzt. 272 Zeugen reisen aus dem Schwabenland in die Lausitz, um vor Richterin Christa Schwerdfeger zu bestätigen: Ja. Der Brief kam an, ich habe ihn geöffnet. Ich habe Widerspruch eingelegt. Oder gar nicht reagiert. Nach einer Minute ist alles vorbei.

Haftstrafe für angeklagten Paul N. unwahrscheinlich

Auch wenn Betrug ein schweres Verbrechen ist: «Der Schaden und die Kosten, die stehen hier in einem krassen Missverhältnis. Und das zu Lasten der Staatskasse», zürnt Thomas Lilienthal, Vize-Chef des Bunds der Steuerzahler in Brandenburg. Denn allein die Kosten für die Zeugen summieren sich im GEZ-Prozess auf 70.000 Euro, schreibt die in Cottbus ansässige Lausitzer Rundschau.

Für jeden Kilometer, den die Zeugen zurücklegen, gibt es 25 Cent. Und zwischen dem Schwabenland und Cottbus liegen mehr als 700 Kilometer - pro Richtung. Obendrauf wird der Verdienstausfall erstattet. Und die Hotelkosten. Die Zeugen müssen anreisen - «sonst drohen Ordnungshaft oder Ordnungsgeld», sagt Küster.

Bund der Steuerzahler fordert Änderung der Strafprozessordnung

Zu den Auslagen kommen die Kosten für die 17 Verhandlungstage. «Es könnte sein, dass die Summe insgesamt sechsstellig wird», kalkuliert der Gerichtspressesprecher. Das Urteil soll am 23. Februar fallen. Eine Haftstrafe ist unwahrscheinlich, weil Paul N. minderjährig ist. «Wahrscheinlicher sind Erziehungsmaßregeln», vermutet Küster.

Das Cottbuser Gericht habe die Strafprozessordnung richtig angewandt. Sagt Thomas Lilienthal vom Bund der Steuerzahler. Und schlägt vor, dass sie deshalb vom Gesetzgeber geändert werden müsste. «Es ist doch möglich, verstärkt auf neue Medien zu setzen», sagt Lilienthal. So könnten nach seiner Vorstellung Zeugen in ein Gericht ihres Heimatortes gehen. Und ihre Aussage anschließend per Videobefragung machen. Auch dann wären sie vielleicht nach 60 Sekunden fertig. Aber der Staat hätte gespart. Richtig viel Geld.

iwi/ivb/news.de
Leserkommentare (15) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • RAGNAROEKR
  • Kommentar 15
  • 09.02.2011 16:22
 Antwort auf Kommentar 14

Oh Gott Herr Engel, die StPO ist älter als die meisten Parteien. Und die Vorschrift der Unmittelbarkeit der Beweismittel hat ihre Berechtigung. Denn am Schluss erfolgt der Schuldspruch, weil der Staatsanwalt von jemand gehört hat, dass es einen Zeugen gibt, der den Täter sah. Ihr Guten, euer Herz quillt bei jedem Einzelfall über. Ein Gesetz soll alle Fälle regeln. Und mit der Politik hat die Sache nichts zu tun. Die macht Gesetze, die Justiz entscheidet Rechtsstreitigkeiten auf Grund von Gesetzen und die Verwaltung führt aus. Das nennt mann Gewaltenteilung. Was Sie machen, ist Willkür.

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  • Matthias Engel
  • Kommentar 14
  • 08.02.2011 20:31
 

Das selbe ist das die FDP ein Klotz der der dummen werden, erst labern Schwester Westerwelle Gold und Silber, nun will er dann doch Pech und Dreck seiner Wähler können, genauso die von der Leyen versagt auf ganzer Linien in ihrem Amtszeit! Was sie tut ist für Arbeitslose Konzentrationslager beitritt sich bald zu erhängen oder sie bohrt auch dadurch Amokläufer und die nächste Klage besteht wieder bevor ob 5 oder lächerlichen Betrugszuschüsse 11,00 € die Spinnen sich da was zu Recht das ist zum Kotzen! Der Euro wird schon bald damit regelrecht zerstört Schwarz/Gelb Regierung: Pfui..

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  • Matthias Engel
  • Kommentar 13
  • 08.02.2011 20:20
 

Das gibt es nicht, was man hier öffentlich versucht als jetzt schon den Aprilscherz zu interpretieren auch vermag!! Das Gericht also, Cottbuser Amtsgerichts braucht auch nicht hierzu alle Zeugen von 272 Schwaben wirklich Laden müssen, gem. § 48 I STPO Wenn die Anreise z.B. weiter als 200Km ist und zu teuer, braucht das Gericht zeugen nicht zu Laden!! § 250 I StPO heißt ja nur lediglich: Grundsatz der persönlichen Vernehmung! Hier wird nur gesponnen und Panikmacherei gehetzt. Zudem wenn der angeklagte geständig wäre, bleibt es hier nur bei einer Bew.-Strafe. der Wiedergutmachung.

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  • RAGNAROEKR
  • Kommentar 12
  • 08.02.2011 15:45
 Antwort auf Kommentar 8

Sicher muss der Verurteilte die Kosten tragen. Und die bleiben bei ihm hängen, bis er schwarz wird. Daher verstehe ich den Anwalt des Menschen nicht, der müsste ein Geständnis durchsetzen. Das Verhalten der Justiz ist aber zu kritisieren, da es nach dem Grundsatz verfährt, Rechtdurchsetzung geht vor Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Ich könnte eine Wette abschließen, dass der Betrüger nachher gegen die Justiz wegen Herbeiführung seiner Überschuldung klagt und irgend wann Recht bekommt. Und dann zahlt der Steuerzahl nochmal.

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  • RAGNAROEKR
  • Kommentar 11
  • 08.02.2011 15:39
 

Also erstens ist Betrug kein Verbrechen. Es ist ein Vergehen. Zweitens ist ein Gericht an das Gesetz gebunden und kann sich nicht heraus suchen, was es machen soll. Drittens, stellt man die Verfahren bis auf 3 ein und verknackt den Täter dann wegen dieser 3 Delikten. Viertens kommt sowieso nicht viel dabei heraus. Und in den Knast kommt der Bub sowieso, eben später. Der hört doch nicht auf. Fünftens, was uns fehlt ist ein Arbeitslager, das kleine und große Ganoven an Arbeit gewöhnt. Kriminelle Wohlstandszöglinge haben wir genug, nur nicht die geeigneten Resozialisierungseinrichtungen.

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  • lesch
  • Kommentar 10
  • 08.02.2011 08:22
 

es wird sich nie was ändern, solange richter unantastbar sind und fehlurteile nicht belangt werden können!!! jeder muss für seine fehler gerade stehen, bis auf beamtengesocks!!! wobei das nicht unbedingt auf polizisten oder feuerwehrmänner zutrifft. die einzigen die von denen arbeiten, bekommen am schnellsten einen auf den sack. wenn ein richter ein falsches urteil spricht, hat er genauso einen auf den sack zu bekommen, wie jeder arbeitnehmer!!! eine bodenlose frechheit ist auch, dass die ins tv gehen u deren stelle freigehalten wird!!! hallo, wo sind wir denn hier????

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  • hpklimbim
  • Kommentar 9
  • 07.02.2011 19:40
 Antwort auf Kommentar 7

Haben Sie schon einmal einem Nackten in die Tasche gelangt. Das, was wir hier sehen, ist nichts anderes als die moderne Steigerung des Bruttosozialproduktes...

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  • conon
  • Kommentar 8
  • 07.02.2011 18:05
 Antwort auf Kommentar 7

Es soll welche geben die verstehen die einfachsten Zusammenhänge nicht, reden aber überall mit. Ist der Schreiber Richter ?

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  • kds
  • Kommentar 7
  • 07.02.2011 17:24
 

Was für ein Theater. Sollte nicht der verurteilte die Kosten tragen, und zwar ALLE Kosten?

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  • Sperling
  • Kommentar 6
  • 07.02.2011 16:34
 Antwort auf Kommentar 3

Jura novit curia (Das Recht ist dem Gericht bekannt) scheinen ebenfalls einige RichterInnen nicht zu kennen. Die Autorität des Gerichts wird immer mehr untergraben, was auch dadurch logisch klingt. RichterInnen sind auf das Grundgesetz vereidigt und nur ihrem Gewissen und den Gesetzen verpflichtet. Doch was nützt es, wenn sie kein Gewissen haben, oder die Gesetze nicht kennen. Gipfel dieser Unfähigkeit ist im AG-Langen (bei Bremerhaven) zu finden. Nicht nur, dass eine Richterin sich über den BGH hinweg setzt, sondern ein Richter dieser "Anstalt" widerspricht seinem eigenen Urteil(!)

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  • hpklimbim
  • Kommentar 5
  • 07.02.2011 16:31
 

So etwas kann und darf in Deutschland im Jahre 2011 nicht verwundern. Gehören doch die Juristen neben den Bänkern zu dem Besitzstand, der es gemeinsam mit den politisch tätigen Beamten als gesellschaftlichen Auftrag versteht, das Volk im Interesse dieses Dreierbündnisses zum eigenen Wohlergehen zu verraten und zu verkaufen. Recht mag man hier und da vielleicht haben. Ob man es dann auch vor einem deutschen Gericht tatsächlich bekommt, hängt von ganz anderen Faktoren ab. Spätestens hier grüßt dann unerbittelich die Besitzstandsverwaltung. Es wird Zeit, dass Ägypten ein bisschen näher rückt...

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  • conon
  • Kommentar 4
  • 07.02.2011 16:31
 Antwort auf Kommentar 3

Das wird sich auch nicht ändern, diese sogenannten R. glauben sie seinen dem lieben Gott aus dem A..... gekrabbelt und führen sich auch so auf. Nichtigkeiten werden hochgespielt, kein Fingerspitzen gefühl im Rahmen ihres Ermessensspielraums bei Lapalien. Bei harten Jungs geht ihnen der A.... auf Grundeis an den normalen Bürgern lassen sie sich dann richtig aus. Leider trauen sich die meisten nicht sich zu wehren, kostet ja dann auch richtig Geld. An den anderen Kommentaren merkt man aber was viele von einigen R...... " zu recht " halten!

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  • proelium
  • Kommentar 3
  • 07.02.2011 16:03
 

Kritik am deutschen Richtern ist nicht neu. Schon in 1970 ging durch die Medien, das es Aufgabe der RichterInen ist, dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen. Sie müssen volkswirtschaftlich denken, dürfen nicht im luftleeren Raum leben und haben die Belange der Gesellschaft zu berücksichtigen. Schon Ludwig Thoma hat den Satz geprägt: "Er war Jurist und auch sonst mit mäßigem Verstand." Der Vertrauensschwund des deutschen Bürgers zum Richtertum hält an. RichterInnen müssen nach dem Willen der Verfassung den Schutz des Bevölkerung gewährleisten. Wie die Praxis zeigt - doch vielen Richtern fremd.

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  • kakadu
  • Kommentar 2
  • 07.02.2011 15:15
 Antwort auf Kommentar 1

du hast ja soooo recht!!!das ist der blanke irrsinn,was in deutschland oft abläuft! wir sind ein volk der bürokraten.bürokratie..und wenn`s noch so teuer wird.möchte nur mal wissen,warum sich nicht endlich ein paar intelligent köpfe finden,die in diesem ganzen paragraphen - wahnsinn mal aufräumen.besonders mit paragraphen,die schon laaange nicht mehr zeitgemäß sind.

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  • berniboy
  • Kommentar 1
  • 07.02.2011 14:25
 

Nicht nur Irrsinn! Wann hören endlich die Drogenabhängigen auf zu Regieren.Kein Geld für arme Bürger aber solch ein Schabernack. Reicht da nicht eine Aussage in der Stadt und ein Telefonat mit der dortigen Justiz, oder trauen die sich untereinander auch schon nicht mehr.Abschaum alles Abschaum

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