Gesetzlich versichert ist billiger. Das dachte sich wohl ein Vater, der seinen Sohn bei der Ex-Frau gesundheitlich versichert sehen wollte. Pech für den Geschiedenen: Er muss für die Privatversicherung seines Kindes aufkommen.
Der Sohn lebt nach der Scheidung bei der Mutter, also muss sie ihn auch krankenversichern. Doch damit kam ein Vater vor Gericht nicht durch. Er muss auch nach der Scheidung die private Krankenversicherung seines Sohnes bezahlen (Az. 11 UF 620/09). Die Begründung des Oberlandesgerichtes Koblenz: Die Familie war schon vor der Trennung privat versichert.
Der Vater hatte vor Gericht darauf bestanden, dass die mittlerweile gesetzlich versicherte Ehefrau das Kind im Rahmen ihrer Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Die Richter waren jedoch der Ansicht, dass der Mann seine Ex-Frau nicht zwingen dürfe, das Kind gesetzlich mitzuversichern. Vielmehr müsse der Versicherungsstatus gewährleistet werden, der vor der Scheidung bestand. Das Gericht verurteilte den Mann deshalb dazu, die fälligen Beiträge von 180 Euro monatlich zu übernehmen.
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