Sa., 26.05.12

Im Gefängnis 26.12.2010 Wenn Kinder für ihre Mütter haften

Mütter im Gefängnis (Foto)
Dürfen Kinder mit ihren Müttern ins Gefängnis? Experten sind sich seit Jahren uneinig. Bild: dpa

Von news.de-Redakteur Jens Kiffmeier, Berlin

Die Hand des Gesetzes lässt keinen los - auch nicht alleinerziehende Mütter oder Schwangere, die die Regeln gebrochen haben. Überall in Deutschland sitzen Frauen an den Feiertagen im Gefängnis - zum Teil zusammen mit ihren Kindern. Seit Jahren ist das Thema umstritten.

Auf den Bildern wirkt der Spielplatz groß. Er bietet alles, was das Kinderherz begehrt. Ein Klettergerüst, eine Rutschbahn, ein Sandkasten. Hier können die Kleinen toben und rennen, im Frühjahr wie im Winter. Keine hohen Mauern und kein Stacheldraht deuten daraufhin, dass ihre Spielwiese in Wahrheit auf dem Gelände einer Justizvollzugsanstalt (JVA) liegt. «Die Kinder bekommen in der Regel nicht mit, dass sie im Gefängnis sind», sagt eine Mitarbeiterin aus dem Mutter-Kind-Haus der JVA in Vechta zu news.de. Sie trägt zivil, doch tatsächlich ist sie eine Vollzugsbeamtin. Ihr Job: Aufpassen, dass die Mütter nicht abhauen.

Das Mutter-Kind-Haus in Vechta ist eine von bundesweit sieben Einrichtungen, die straffällig gewordene Mütter aufnimmt. Wer hierher kommt, verbüßt nicht nur seine Haftstrafe, sondern hat zugleich Glück gehabt. Denn im Unterschied zu manch einer anderen Frau müssen die Strafgefangenen hier nicht monate- oder jahrelang von ihren Kindern getrennt leben. Sie dürfen sie in ihre Haftzeit mitbringen.

Der Bedarf ist groß, die Kapazität hingegen beschränkt. Bundesweit gibt es insgesamt nur 85 bis 90 Haftplätze. «Wir arbeiten mit einer Warteliste», sagt zum Beispiel die Betreuerin der JVA in Vechta, die ihren Namen lieber nicht veröffentlicht sehen möchte. Nur zur Adventszeit sei es ein bisschen ruhiger. Das liege an der so genannten Weihnachtsamnestie. Staatsanwälte und Richter lassen zum Jahresende oftmals Milde walten und schieben den Haftantritt für alleinerziehende Mütter ins neue Jahr, damit sie die Festtage noch zuhause verbringen können. «Aber im Januar sind wir wieder voll belegt», heißt es.

Schwierige Wahl: Soll das Kind in den Strafvollzug oder zum Pflegevater?

Kinder im Knast - darf man ihnen das überhaupt antun? Schließlich gibt es kein Gesetz der Welt, wonach Kinder für die Fehler ihrer Eltern haften. Seit Jahrzehnten ist diese Frage deshalb umstritten zwischen Juristen, Pädagogen und Sozialarbeitern. Eine klare Antwort gibt es allerdings nicht. Jedes Bundesland hat dazu seine eigenen Gesetze und Regeln. Oftmals entscheiden die Verantwortlichen vor Ort, was im Einzelfall angebracht ist und was nicht. Denn eines steht fest: Die Realität lässt sich nicht in schwarz oder weiß unterteilen.

Betroffene wissen um das Problem. In zahlreichen Internetforen klagen sie und ihre Angehörigen ihr Leid. So zum Beispiel eine junge Mutter von zwei kleinen Söhnen. Der eine ist fünf, der andere acht Jahre alt. Sie selber wurde zu sieben Monaten Haft verurteilt. Nun stellt sich die Frage: «Wohin mit den Kindern?» Zum Vater, der schon lange keinen Kontakt zu den Kindern hat? Zur Oma, die 300 Kilometer weit vom gewohnten Umfeld entfernt wohnt? Oder doch lieber in eine unbekannte Pflegefamilie? Wirklich optimal erscheint keine der Optionen.

Verfechter des Mutter-Kind-Modells halten daher die Unterbringung im Gefängnis nicht selten für das kleinere Übel. Die Bedingung: Die Kinder müssen ein weitgehend normales Leben führen können. Um das zu gewährleisten, erhalten die Mütter viele Freiheiten. Zwar müssen sie in ihrer Haftzeit mitunter auch Arbeitsstunden ableisten, währenddessen ihre Kinder vor Ort betreut werden oder in einen externen Kindergarten gehen.

Doch am Nachmittag sollen die Mütter dann Zeit mit dem Nachwuchs verbringen. Dabei dürfen sie mit den Kindern auch raus und Ausflüge machen. Bis zu zweieinhalb Stunden am Tag können sie das JVA-Gelände verlassen. «Bei all diesen Maßnahmen geht es nicht um die Resozialisierung der Frauen, sondern in erster Linie um das Wohl der Kinder», heißt es seitens der Justizvollzugsanstalt. Gerade bei Kindern, die jünger als drei Jahre alt seien, sei eine konstante Bindung zu mindestens einem Elternteil wichtig.

Doch trotz vieler Vorteile - für die Mütter ist die Haftzeit trotzdem nicht leicht. Und nicht jede passt in das Modell. So ist Drogenabhängigkeit ebenso ein Ausschlusskriterium wie eine schwerkriminelle Tat. Sollte zudem erhöhte Fluchtgefahr befürchtet werden, dann kann sich eine Mutter keine Hoffnung auf die Unterbringung in einem Mutter-Kind-Haus machen. Dann bleibt nur der geschlossene Vollzug - und hier ist das Mitbringen von Kindern weitaus komplizierter. Denn vielen Bundesländern geht das Wegsperren hinter Stacheldraht dann doch zu weit.

Ist Gewalt nur Männersache?

Niedersachsen ist eines der wenigen Ländern, in denen sogar drei Haftplätze im geschlossenen Vollzug zur Verfügung stehen. Beanspruchen können sie aber nur Mütter, deren Kinder das dritte Lebensjahr nicht überschritten haben. Doch bereits im Nachbarland Nordrhein-Westfalen ist man viel strikter. Hier werden Mutter und Kind in schweren Fällen vorübergehend getrennt. Eine Regel, die bislang auch für viele Schwangere gilt, die in ihrer Haftzeit entbinden müssen. Zwar steht diese Regelung auch an Rhein und Ruhr seit knapp einem Jahr in einem hochrangig besetzen Arbeitskreis auf dem Prüfstand. Aber bislang konnten sich die Vertreter noch auf kein Ergebnis einigen, wie eine Sprecherin im Landesjustizministerium auf news.de-Anfrage bestätigte.

Viele Fachleute halten die ungelösten Fragen im geschlossenen Vollzug allerdings nicht für die drängendsten Probleme. Der Grund: Der Prozentsatz der Betroffenen ist gering. Schwerkriminalität ist vor allem Männersache. Gemessen an allen Inhaftierten machen Frauen nur einen Anteil von fünf Prozent aus. «Gewalt ist dabei kaum das Thema», sagt die Mitarbeiterin der JVA in Vechta. Dreiviertel der Frauen würden wegen Eigentumsdelikten sitzen. Das sei kaum ein Grund, ihnen den Einzug ins offene Mutter-Kind-Haus zu verwehren. «Die Unterbringung im geschlossenen Bereich ist da sicherlich oftmals das allerletzte Mittel.»

Doch nicht alle lassen bei diesem Thema Milde walten. In den Internetforen kochen die Emotionen hoch. Die Meinungen gehen weit auseinander. Frauen schimpfen auf Männer, die ihren Vaterpflichten nicht nachkommen. Männer geißeln die Treuelosigkeit der Frauen. Mitunter kommt es auch zu weniger hilfreichen Tipps: «Die kriminelle Kuh», schreibt einer, «hätte sich mal vor der Tat einige Gedanken machen sollen.» Und irgendwie scheinen am Ende alle Recht zu haben, wie die Justizsprecherin Nordrhein-Westfalens feststellt: «Bei dem Thema handelt es sich um ein klassisches Beispiel dafür, dass alles seine Vor- und Nachteile hat», sagt sie zu news.de. «Man kann es drehen und wenden wie man will.»

bjm/news.de
Leserkommentare (2) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • RAGNAROEKR
  • Kommentar 2
  • 28.12.2010 14:35
 

Wenn d.Verantwortung einer Mutter zu ihrem Kind zur Frage der Haftung des Kindes für die Mutter wird,stellt sich d. Frage zur kulturellen Verantwortung aller Frauen.Und damit stellt sich die Frage zum Lebenswert deutscher Kultur,bzw. dem Sinn des Überlebenswertes von Kultur überhaupt.Aber fangen wir erst einmal an den Wurzeln allen Übels an, nämlich der Politik der Gleichmacherei der Lebenswerte durch die Zerstörung ihrer Fundamente.Dies ist der sozialdemokratische Virus in seiner Anmaßung, natürliche, soziale u geistige Unterschiede rücksichtslos der politischen Verachtung zu unterziehen!

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  • gkohl
  • Kommentar 1
  • 27.12.2010 08:47
 

Hierzu eine qualifizierte Meinung abzugeben, kann nicht gelingen. sciher hat der Staat das "Gewaltmonopol" und kann 2kraft Urteilsspruches" eine Perosn - egal ob männlich oder weiblich - für eine bestimmte Zeit ihre Freiheit beschränken oder gar "entziehen". Dass dies nur die schlechteste aller Möglichkeiten ist, wenn Kinder "mit betroffen" sind, ist wohl keine Frage. Da kann man nur "hoffen", dass immer wieder "Entscheidungen treffende" Menschen auch hier das Gefühl mitbringen, wie "Strafe" einerseits wirkungsvoll ist - und das damit verbundesne "Elend"! nicht als "Sippenhaft" sich auswirkt.

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