Die Kinder leben mit der Ex auf einem anderen Kontinent: Für Hartz-IV-Empfänger ist das Besuchsrecht dann kaum wahrzunehmen, weil das Geld fehlt. Doch Sozialrichter meinen: Die Arge muss die Kosten dafür bezahlen.
Wenn Mütter mit ihren Kindern in die USA auswandern, haben die Väter trotz Trennung noch ein Umgangsrecht. Doch wer soll die Reisekosten bezahlen, wenn betroffene Väter nur Hartz IV beziehen. Die Landessozialrichter in Rheinland-Pfalz haben entschieden: die Träger der Grundsicherung (Az. L 1 SO 133/10 B ER).
Grundlage war der Fall eines Mannes, der das Umgangsrecht mit seinem sechsjährigen Kind wahrnehmen wollte, obwohl dieses mit der Mutter inzwischen in den USA lebt. Die Arge muss nun vorläufig rund 900 Euro - für Flug und Unterkunft - pro Quartal vorläufig übernehmen.
Das Gericht befand, im Hinblick auf die hohe Bedeutung des verfassungsrechtlich geschützten Umgangsrechts müssten die Kosten in dem Umfang übernommen werden, den auch ein Erwerbstätiger üblicherweise maximal aufwenden würde. In diesem Fall seien die besonders enge Beziehung zum Kind, der Telefonkontakt und die bereits nach dem ersten Umzug der Mutter nach Berlin häufig zurückgelegten Fahrten des Vaters zu berücksichtigen. So seien die jetzigen Kosten nicht wesentlich höher als die, die schon bisher für die Fahrten nach Berlin übernommen wurden.