Sa., 26.05.12

Reiserecht 17.10.2010 Kein Geld zurück wegen Kleiderordnung

Kleidungsregeln (Foto)
Mit kurzen Hosen ins Restaurant? In Griechenland ist das ein Grund, aus dem Lokal verwiesen zu werden. Bild: dpa

Wer ins Ausland fährt, muss mit landestypischen Regeln leben. Selbst dann, wenn es bedeutet, im Restaurant lange Hosen tragen zu müssen. Dagegen hilft auch kein Richter.

Locker und leger - so soll der Urlaub sein. In die Quere kommen manchmal dabei jedoch landestypische Gewohnheiten. In Griechenland etwa die Pflicht, im Restaurant lange Hosen zu tragen.

Darauf hatte ein Mann keine Lust, der mit seiner Frau Urlaub mit Halbpension auf Kreta für 2074 Euro gebucht hatte. Als die Eheleute im Restaurant des Hotels zu Abend essen wollten, wurde der Mann darauf hingewiesen, er möge doch statt einer Dreiviertelhose bitte eine lange tragen.

Daraufhin forderte er 414 Euro zurück. Er habe sich bloßgestellt gefühlt - außerdem sei im Reisekatalog kein Hinweis auf den Kleiderzwang zu lesen gewesen. Er und seine Ehefrau seien im Beruf täglich einer Kleiderordnung unterworfen und hätten gerade das im Urlaub verhindern wollen. Hätten sie davon gewusst, hätten sie die Reise nicht gebucht, so ihre Begründung.

Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Die landestypische Verpflichtung, zum Abendessen in einem gehobenen Hotel eine lange Hose zu tragen, stelle keine Beeinträchtigung der Reise dar, heißt es in der Urteilsbegründung. Sei jemand nicht bereit, sich bei Auslandsreisen in gewissem Maße landestypischen Gebräuchen zu beugen, müsse er zu Hause bleiben. Das Urteil ist rechtskräftig.

ham/sca/news.de/dpa
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