Sa., 26.05.12

Brunner-Prozess 06.09.2010 S-Bahn-Schläger wegen Mordes verurteilt

Urteil im Prozess um den Tod von Dominik Brunner (Foto)
Urteil im Prozess um den Tod von Dominik Brunner. Bild: ddp

Wegen Mordes an Dominik Brunner muss der 19-jährige Markus S. neun Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Er habe aus Rache getötet, so das Gericht. Die Verteidigung hat Revision gegen das Urteil angekündigt.

Laut Richter Reinhold Baier handelte Markus S. aus Rache, weil Brunner sich am S-Bahnhof München-Solln schützend vor eine Schülergruppe gestellt hatte. Mit dem Urteil folgte das Gericht annähernd den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für Markus S. die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren wegen Mordes gefordert. Bei Sebastian L. plädierte die Staatsanwaltschaft auf acht Jahre wegen gefährlicher Verletzung mit Todesfolge.

Der Vorsitzende Richter Reinhold Baier sah es als erwiesen an, dass die Täter eine Gruppe Jugendlicher bedroht hatten, die Brunner daraufhin in Schutz nehmen wollte. Nach Einschätzung des Richters «wollten sich die Täter an Brunner für dessen Einschreiten rächen». S. und L. seien «massiv und mehrfach» auf Brunner losgegangen. S. habe dabei auch mit einem Schlüssel in der Faust zugeschlagen und lebensgefährlich nach Brunner getreten, als dieser bereits am Boden lag. «S. nahm den Tod seines Opfers billigend in Kauf», betonte Baier in seiner Urteilsbegründung. Brunner starb zwei Stunden nach der Attacke in einem Münchner Krankenhaus.

«Wer derart mit Wucht und aggressiv auf ein wehrloses Opfer eintritt, muss mit einem tödlichen Verlauf rechnen», sagte der Vorsitzende Richter. «Das gesamte Verhalten der Angeklagten L. und S. war ursächlich für den letztlich durch Herzkammerflimmern ausgelösten Tod Brunners.» Baier betonte, dass das Gericht für den «weitaus aggressiveren S.» eine lebenslange Haftstrafe verhängen hätte müssen, «wenn S. Erwachsener wäre». Der Fall wurde vor der Jugendkammer des Landgerichts verhandelt.

Verteidigung strebt Revision an

Der Verteidiger des Hauptangeklagten Markus S. strebt eine Revision des Verfahrens an. Rechtsanwalt Maximilian Paul sagte dem Fernsehsender N24, mit der Verurteilung seines Mandanten wegen Mordes zu einer Jugendhaftstrafe von neun Jahren und zehn Monaten sei man «nicht einverstanden».

Paul betonte: «Das halten wir für rechtlich falsch. Und Sie können davon ausgehen, dass wir unserem Mandanten dringend empfehlen werden, Revision einzulegen.» Die Verteidigung habe ihr Hauptaugenmerk auf die Anwendung des Jugendstrafrechts gelegt. «Dieses Ziel haben wir erreicht.»

Bayerns Innenminister Herrmann: Konsequentes Urteil, klares Signal

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann sagte, das «klare und konsequente» Urteil sei ein «klares Signal, dass wir brutale Gewalt nicht dulden oder uns gar damit abfinden». Das Strafmaß sei schuldangemessen.

Die Dominik-Brunner-Stiftung zeigt sich erleichtert über das Ende des Prozesses. Die vergangenen Monate seien für Familie, Freunde und Weggefährten des Toten eine emotionale Ausnahmesituation und eine starke Belastung gewesen, sagte Stiftungsvorstand Peter Maier. «Ob das Urteil angemessen ist oder nicht, möchten und können wir nicht kommentieren. Das ist Sache der Justiz», betonte Maier. Das Hauptaugenmerk der Stiftung sei von Anfang an nicht auf der Höhe des Strafmaßes für die Täter gerichtet gewesen, sondern darauf, dass sich eine solche Gewalttat nicht wiederhole.

jag/hav/ivb/news.de/dapd/dpa
Leserkommentare (8) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • benny
  • Kommentar 8
  • 07.09.2010 03:48
 

richtige entscheidung vom Gericht wen das gericht öfters mal so hart durch greifen würden.den immer mehr jugendliche haben kein Respekt mehr vor ältere Leute früher war das mal anders.ob Deutsche oder Ausländer mann sollte mit der gleichen härte durch greifen.damit die jugendliche mal kappieren das so es nicht geht.aber auf der anderen seite muss ich sagen das viele jugendliche keine respektive haben wo die hingehen können als auf der str alk zu trinken und rum lungern und viel frust in ihnen steckt.auch hier sollte sich mal die regierung mal gedanken machen

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  • nofreteete
  • Kommentar 7
  • 06.09.2010 17:24
 

armes deutschland!!! unsere "rechtsprechung" schreit zum himmel! auf diese weise fordern wir kriminelle schläger ja regelrecht dazu heraus,ihren niedrigen instinkten,bestehend aus brutalität und gemeinheit,freien lauf zu lassen. da wird immer aufgefordert,zivilcourage zu zeigen..und wenn sie dann mal einer zeigt,muss er damit rechnen,das mit seinem leben bezahlen zu müssen...und dass die täter schon nach unangemessen kurzer zeit wieder in freiheit sind . es müsste straflager für solche kriminellen elemente geben,wo sie sich von morgens bis abends die finger wund arbeiten,steinbruch z.b.

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  • Michel1966
  • Kommentar 6
  • 06.09.2010 14:48
 

Soviel zur Zivilcourage ! Und nach 10 Jahren haben wir dann zwei handfeste Verbrecher. Wobei ich schätze mal dass die Strafen brutto den genannten entsprechen, aber netto wird der erste nach 5 Jahren und der zweite dann nach spätestens 8 Jahren rauskommen. Wenn ich dann noch bedenke, wie hoch die Kosten für die Unterbringung sind ...

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  • White Peacock
  • Kommentar 5
  • 06.09.2010 14:41
 

Liebe Leser, wir sollten uns nicht im Sog des Hasses und der Unvernunft mitreissen lassen. Nüchtern nachgedacht ist es allerdings schon verwunderlich, daß Täter, die schon mehrfach vorbestraft sind, über das Jugendstrafrecht verurteil werden. Die Frage ist wirklich: WARUM??? Wie dem auch sei. Eventuell gibt es bei einer Revision eine Adaption an das Erwachsenenstrafrecht mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Es wäre dann ein Signal für alle Anderen, daß in Deutschland kein Platz für Schläger ist, die glauben, daß sie nichts zu befürchten hätten, für ihre Straftaten.

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  • RAGNAROEKR
  • Kommentar 4
  • 06.09.2010 14:38
 

Wenn sich jemand schützend vor Kinder stellt, dann muss er in Deutschland schon damit rechnen, dass er einen Täterplan durchkreuzt. Und das hat in Deutschland Konsequenzen, am Besten die, dass der Helfer nicht nur mutig sondern auch gesund sein muss. In den deutschen Verbrecherkreisen hat sich nämlich herum gesprochen,dass das Zufügen von Übel bei Behinderung des Opfers einen Strafrabatt für den Täter bedeutet. Gleiches gilt für wohlabgestimmtes Teamwork in der Täterszene:Krallt Euch Behinderte - wenn ihr nicht allein seid, so der Schlachtruf des von ihrer Tat überzeugten Gemeinschaftsgeistes!

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  • isegrimm
  • Kommentar 3
  • 06.09.2010 14:08
 Antwort auf Kommentar 2

Ich kann zu dem Urteil,gegen die beiden MÖRDER nur sagen,die deutschen Richter,bilden ihre URTEILE,nicht nach dem STGB,sondern nach ihren eigenen VORSTELLUNGEN !!! Mit 18 Jzhren,sind diese wegen mehreren STAFTATEN teiweise schon verurteilt worden.Warum,dann diese MILDEN URTEILE?Der eine MÖRDER war schon 18 JAHRE,wieso,wird da noch eine JUGENSTRAFE von den RICHTERN ausgesprochen?Die JUGENDSTRAFE,wird nach der ENTLASSUNG,sehr wahrscheinlich,zwei drittel SRAFVERBÜSSUNG,gelöscht!Das ist doch für einen MÖRDER keine gerechte trafe!!!Ein zwanzig JÄHRIGER TÜRKE,bekam,für einen heimtückischen 6,5 Jahre

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  • Hartmuth Möhse
  • Kommentar 2
  • 06.09.2010 13:19
 

Urteil? Was denn für ein Urteil? Ich hoffe das diesem Richter einmal ähnliches wiederfährt wie dem armen Brunner! Deutschlands Gerichtsbarkeit eine einzige Schande!

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  • SonyaFan
  • Kommentar 1
  • 06.09.2010 13:05
 

Ist ein Menschenleben nichts mehr wert?Anscheinend nicht,denn sonst würden die Urteile etwas anders ausfallen.Diese beiden Mistkerle hätten in Amerika immerhin 25 Jahre bekommen und zwar beide.Beide haben auf den Mann eingeprügelt,also warum verschiedenen Urteile?Europa ist zur Zeit das Mekka für alle Verbrecher egal welcher Art.Bei uns hier in Luxemburg wurde eine Frau vor einigen Tagen am hellichten Tag gegen 12.15 überfallen und übel zugerichtet.Dann wurde noch ihr Auto obendrein geklaut.Und sollten diese beiden gefast werden was glaubt ihr was die für ein Urteil bekommen?Eine Schande sowas

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