Von Tanja Pröbstl
Fast ein Jahr ist es her, dass Dominik Brunner auf dem Bahnsteig von München Solln totgeschlagen wurde. Jetzt wird das Urteil gesprochen: Die Anklage plädiert auf Mord, die Verteidigung auf Körperverletzung mit Todesfolge.
Die Brutalität der Tat erschütterte vor knapp einem Jahr die Öffentlichkeit, die Zivilcourage des Opfers beeindruckt noch immer viele Menschen: Heute spricht Richter Reinhold Baier vor der Jugendkammer des Landgerichts München die Urteile im Prozess um den gewaltsamen Tod des Geschäftsmanns Dominik Brunner.
Geht es nach Staatsanwältin Verena Käbisch, erwartet den mutmaßlichen Haupttäter Markus S. die Jugendhöchststrafe. Die Anklägerin forderte in der vergangenen Woche in ihrem Plädoyer zehn Jahre Haft und eine Verurteilung wegen Mordes für die brutalen Schläge und Tritte gegen das Opfer am Münchner S-Bahnhof Solln. Mittäter Sebastian L. solle zu acht Jahren Haft verurteilt werden - wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Die Verteidiger des 19 Jahre alten S. und des ein Jahr jüngeren L. hoffen, dass ihre Mandanten mit deutlich geringeren Strafen davonkommen. Die Anwälte von S. plädierten auf eine Haftstrafe von unter sieben Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchtem Totschlag. L.s Verteidiger forderten eine dreieinhalbjährige Haftstrafe - ebenfalls wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Staatsanwältin: «Mit Tötungsvorsatz gehandelt»
Der 50 Jahre alte Brunner war am 12. September 2009 Opfer einer brutalen Prügelattacke der zum Tatzeitpunkt 17- und 18-jährigen Angeklagten geworden. Er hatte sich schützend vor eine Gruppe von vier Jugendlichen gestellt, die von S. und L. bedroht wurden. Der Grund für die Attacke auf den Geschäftsmann war laut Staatsanwaltschaft, «dass die Angeklagten darüber wütend waren, dass sich jemand einmischt». Insbesondere Markus S., der nach Zeugenaussagen der «deutlich aggressivere» Angreifer war, habe «mit dem Tod seines Opfers gerechnet und mit Tötungsvorsatz gehandelt», sagte Käbisch in ihrem Schlussvortrag.
Den couragierten Einsatz Brunners würdigte die Staatsanwältin mit klaren Worten: «Er stellte seine eigenen Interessen zurück, um Jugendlichen zu helfen und hat das mit seinem Leben bezahlt.»
Im Verlauf der bisher zwölf Prozesstage war es zu einigen unerwarteten Wendungen gekommen. Nach den ersten Verhandlungstagen im Juli wurde bekannt, dass Brunner an einem krankhaft vergrößerten Herzen litt und nicht unmittelbar durch die Tritte, sondern an Herzkammerflimmern starb. Die Ankläger betonten jedoch, die Krankheit Brunners spiele bei der Bewertung der Taten keine Rolle: «Niemand hat Anspruch auf ein top-gesundes Opfer», erläuterte Käbisch.
Diskussionspunkte: Herzfehler und der erste Schlag
Die Verteidiger der beiden Jugendlichen betrachten Brunners Herzfehler jedoch als zentrales Bewertungskriterium für den Sachverhalt. «Hätte er diese Herzkrankheit nicht gehabt, würde er heute noch leben», sagte Rechtsanwalt Hermann Sättler.
Unbestritten ist, dass Brunner den ersten Schlag gegen S. führte. Mehrere Zeugen berichteten, er sei nach dem Verlassen der S-Bahn in Solln «in Boxhaltung» gegangen und habe zugeschlagen, ohne dass die beiden Angeklagten sichtbare Anstalten zu einem Angriff gemacht hätten. In der Folge sei S. «richtig ausgerastet» und habe mit einem Schlüsselbund in der Faust auf Brunner eingeschlagen und auf ihn eingetreten, als er bereits am Boden lag.
Laut den Verteidigern wollten die Angeklagten auf dem Bahnsteig lediglich an Brunner vorbeigehen, der sie durch den ersten Schlag aber daran gehindert habe. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft näherten sich die Angeklagten ihrem Opfer «in konfrontativer Haltung». Brunner sei dem Angriff zuvorgekommen, um sich zu verteidigen.
«Ich selbst werde mir nicht verzeihen»
Die beiden auffällig schmächtigen Angeklagten verfolgten den Prozess meist regungslos. Am ersten Verhandlungstag hatten sie sich jedoch für ihre Taten entschuldigt. «Ich bitte um Verzeihung, auch wenn ich weiß, dass mir nicht verziehen werden kann. Auch ich selbst werde mir nicht verzeihen», erklärte S. Auch sein Freund L. sagte, der Tod Brunners tue ihm «von Herzen Leid».
Den beiden Angeklagten gegenüber saß an den ersten Prozesstagen noch Oskar Brunner, der Vater des Opfers, der in dem Prozess als Nebenkläger auftrat. Im weiteren Prozessverlauf fehlte ihm nach Angaben seiner Anwältin Annette von Stetten jedoch «die Kraft, der Verhandlung beizuwohnen». Zum Prozessauftakt hatte er durch Stetten erklären lassen, er vertraue darauf, dass das Gericht für beide Angeklagte eine «tat-, schuld- und erzieherisch angemessene Rechtsfolge finden wird».
iwi/mac/news.de/ddp
Die Türkei verstoßt gegen die Menschenrechte.Unschuldige Menschen müssen sterben weil reiche Türken am Leid anderer Genuß empfinden.Es ist die kriminelle Seite von FENERBAHCE.Alles wird top Geheim gehalten.Ich bin Zeuge dieses Vergehens gegen die Menschheit.Dieser Ort liegt bei Ankara in der Natur.Es ist schrecklich sehr viel Blut fließt und viele Leichen.And der Seite sind Massengräber,wo die Leichen dann vergraben werden ohne Namen.So ein Land gehört nicht in Europa rein.
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