Totalschaden Wohnung
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Miete von der Steuer absetzen? Da schütteln Finanzbeamte schnell den Kopf. Doch wer in eine Ersatzwohnung ziehen muss, weil das bisherige Heim unbewohnbar geworden ist, hat gute Chancen auf Steuererleichterung.
Grundsätzlich zählen Mietzahlungen nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen, die steuerlich anerkannt werden können. Etwas anderes gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (Az: VI R 62/08) nur dann, wenn die Hauptwohnung, die dem existenziellen Wohnbedarf dient, unbewohnbar geworden ist.
In einem solchen Fall sind die Mietkosten für eine Ersatzwohnung als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Denn solche Ausgaben sind außergewöhnlich und nicht mehr der normalen Lebensführung und damit den privaten Aufwendungen zurechenbar, befand der Bundesfinanzhof. Voraussetzung für die Anerkennung der Kosten ist jedoch, dass unter anderem kein eigenes Verschulden für die Notlage vorliegt, die Ersatzwohnung angemessen ist und keine Versicherungsmöglichkeit bestanden hat.
In dem Fall hatte ein Ehepaar eine Eigentumswohnung in einem älteren Gebäude gekauft, die kurze Zeit später als einsturzgefährdet beurteilt wurde. Die Klage gegen den Verkäufer blieb erfolglos, die Eheleute mussten in die Ersatzwohnung ziehen. Die Kosten dafür werden jedoch nicht zeitlich unbegrenzt anerkannt, sondern nur solange, bis das Gebäude wieder bewohnbar ist oder angemessener Ersatzwohnraum gefunden wurde.
ham/sca/news.de/ddp
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Türkei gegen die Menschenrechte.Die türkische Sportfirma FENERBAHCE terrorisiert mich in mein Haus.Ich bin Kurde.Seit 3 Monaten quälen die Türken mich.Es sind so 10 Personen aus der Türkei und ich bin nur ein Mann.Sie fügen mir Herzschmerzen, Angst, Muskelkrämpfe und Wutausbrüche zu.Danach verspotten und lachen mich aus die Arbeiter von FENERBAHCE.Sie zerstören die Familienstruktur und haben Haß auf mich.Der türkische Staat unternimmt gar nix dagegen.Ich bin total isoliert und ganz alleine,weil mir keiner helfen tut.Jahrelang geht der Staatsterrorismus der Türkei schon so weiter.
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