Kirche will Missbrauch schneller anzeigen
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Die katholische Kirche zieht Konsequenzen aus dem Missbrauchsskandal: Ab sofort gelten beim Thema sexueller Missbrauch strengere Regeln. Bei jedem Verdacht soll automatisch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden.
Diese Meldepflicht entfalle «ausnahmsweise» nur, wenn dies das Opfer ausdrücklich wünsche, sagte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, in Trier. «Uns war es wichtig, eine optimale Unterstützung der Staatsanwaltschaft zu garantieren und gleichzeitig dem Opferschutz gerecht zu werden.»
Ackermann stellte die verschärften Leitlinien der katholischen Kirche zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch vor, mit denen die deutschen Bischöfe auf die Flut von bekanntgewordenen Missbrauchsfällen seit Jahresbeginn reagieren. Anders als die bisherigen Vorschriften von 2002 gelten die Regeln nicht nur für Geistliche, sondern für alle Mitarbeiter im Dienst der Kirche, somit auch für Ehrenamtliche.
Die umstrittene Frage der finanziellen Entschädigung von Opfern wurde in den Regeln, die ab 1. September gelten, ausgeklammert. Darüber solle mit der Bundesregierung, Experten und Opferverbänden am Runden Tisch geredet werden. «Wir werden uns nicht hinter dem Runden Tisch verstecken, halten aber ein abgestimmtes Vorgehen unverändert für richtig und wichtig», sagte Ackermann. Eine ungleiche Behandlung könne sonst neue Ungerechtigkeiten für Opfer bedeuten.
Wer mit Kindern arbeitet muss ein Führungszeugnis vorlegen
«Die schrecklichen Erkenntnisse und Erfahrungen der vergangenen Monate haben uns gezeigt, dass die Leitlinien von 2002 nicht in allen Punkten präzise genug waren», sagte der Trierer Bischof. «Deshalb haben wir sie noch einmal einer besonders kritischen Prüfung unterzogen und verschärft.» Der neue Text, der nun 55 statt bisher 16 Punkte umfasst, entstand unter Federführung von Ackermann, der Ende Februar von der Bischofskonferenz mit der bundesweiten Aufarbeitung des Missbrauchs beauftragt worden war.
Künftig soll es Opfern leichter gemacht werden, sich zu melden. Die in den einzelnen Bistümern beauftragten Ansprechpersonen sollten daher nicht zur Bistums-Leitung gehören, sagte Ackermann. Zudem werde für Fragen zum Umgang mit Missbrauch ein «ständiger Beraterstab» mit unterschiedlichen Experten eingerichtet. Täter würden nicht mehr in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt. Und: Jene Personen dürften nur im kirchlichen Dienst bleiben, wenn ein forensisch-psychiatrisches Gutachten eingeholt wird.
Anders als in den bisherigen Leitlinien müssen jetzt alle Personen, die in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, sagte Ackermann. Wenn es Anlass zur Sorge gebe, «dass bei einer Person Tendenzen zu sexuellem Fehlverhalten vorliegen», werde auch eine forensisch-psychiatrische Begutachtung angeordnet.
jag/iwi/news.de/dpa
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jeder,jede sollte einen Missbrauch schneller Anzeigen auch längst verjährte, gerade Kinder trauen sich nicht, aber wenn sie Erwachsen sind sollten sie es schnellstens nachholen, nur so bekommen wir Ordnung,Moral und normale Zustände.Ein böses Auge hat ein finsteres Herz.
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