Mo., 13.02.12

Rockerkrieg Elf Jahre Haft für Hells Angel

Von Frank Bretschneider

Artikel vom 30.08.2010

Aus einem fahrenden Auto heraus hatte er ein Mitglied der rivalisierenden Bandidos erschossen: Jetzt ist das Mitglied der Hells Angels in Duisburg zu einer Haftstrafe von elf Jahren verurteilt worden. Das Opfer soll den Täter mit den Worten «Mach! Schieß», provoziert haben.

Knapp ein Jahr nach tödlichen Schüssen im Rockermilieu hat das Duisburger Schwurgericht den Angeklagten wegen Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 31-Jährige am 8. Oktober 2009 in Duisburg aus einem fahrenden Auto heraus ein Mitglied des rivalisierenden Clubs Bandidos vor deren Club-Kneipe erschossen hatte. Ursprünglich war der Mann wegen Mordes angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte aber zuletzt auf Totschlag plädiert. Die Verteidigung kündigte Revision gegen das Urteil an.

Der Angeklagte war nach Feststellung des Gerichts von dem späteren Opfer mit den Worten «Komm raus du Sau. Mach dich gerade!» provoziert worden. Als Mitglieder eines Milieus «mit eigener Rechtsordnung» seien beide Kontrahenten darauf bedacht gewesen, ihr Gesicht nicht zu verlieren. Der Angeklagte habe seine Waffe gezückt, was das spätere Opfer zu der Bemerkung «Mach! Schieß» verleitet habe, sagte der Vorsitzende Richter.

Daraufhin gab der Angeklagte vier Schüsse ab, von denen einer den Bandidos-Kontrahenten in den Kopf traf und tötete. Die anderen Schüsse schlugen in der Fassade des Bandidos-Clubs ein. Der Angeklagte sei darauf aus gewesen, das Opfer zu töten, um sein Gesicht nicht zu verlieren, stellte der Richter fest. Die Tat sei das «individuelle Finale eines Konfliktes zweier Motorradclubs» gewesen. In ihrer Rekonstruktion des Geschehens stützte sich die Kammer im Wesentlichen auf Aussagen unbeteiligter Zeugen.

Verletzung unbeteiligter Dritter in Kauf genommen

Bei der Strafzumessung spielte dem Gericht zufolge die «ganz besondere Aggressivität» des Angeklagten eine Rolle. Der Mann war bereits drei Mal wegen zum Teil schwerer Körperverletzung vorbestraft und hatte in einem Fall deshalb eine Bewährungsstrafe erhalten. Diese habe aber offenbar nicht zur «Stabilisierung» des Mannes beigetragen. Bei der Schießerei auf offener Straße habe er nun die Verletzung unbeteiligter Dritter in Kauf genommen.

Für den Angeklagten machte das Gericht dessen teilgeständige Einlassung bei der Vernehmung durch die Polizei geltend. Dort habe er mit den Worten «Was für eine Scheiße. Da habe ich sofort geschossen» das Tatgeschehen eingeräumt. Dass es sich um «Warnschüsse» gehandelt haben soll, wie der Angeklagte später vor Gericht ausführte, sah das Gericht durch den Umstand widerlegt, dass der 31-Jährige sofort auf sein Opfer gezielt hatte. Die Argumentation der Verteidigung, ihr Mandant habe in Notwehr gehandelt, sei dadurch widerlegt, dass das Opfer keine Schusswaffe, sondern nur einen Schlagstock getragen habe.

Nach dem Tod des Bandidos-Mitglieds war es zu Auseinandersetzungen zwischen den verfeindeten Rockergruppen gekommen. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen hatte daraufhin den Druck auf die Rockerszene verstärkt und bei mehreren Aktionen unter anderem Waffenlager ausgehoben.

cvd/news.de/ddp/dpa
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