Mo., 13.02.12

Arbeitsrecht Fahrverbot bringt Probleme im Job

Artikel vom 29.08.2010

Wer betrunken am Steuer erwischt wird, hat auch ein Job-Problem. Denn wer als Fahrer angestellt ist, muss zwingend die Promille-Grenzen einhalten. Die Kündigung darf jedoch nicht umgehend erfolgen.

Erhält ein als Fahrer angestellter Arbeitnehmer wegen Alkoholmissbrauchs ein Fahrverbot, kann ihm nicht ohne weiteres gekündigt werden. Das entschied das Arbeitsgericht Iserlohn (Az. 1 Ca 1594/08)

In dem konkreten Fall ging es um die berufliche Zukunft eines Angestellten, der überwiegend mit Fahrertätigkeiten betraut war. Im Juni 2007 hatte er einen Bußgeldbescheid wegen Alkohols im Straßenverkehr erhalten. Hierfür erhielt er eine Abmahnung. Im Sommer 2008 wurde er erneut mit Alkohol hinterm Steuer erwischt. Er erhielt ein dreimonatiges Fahrverbot. Daraufhin kündigte ihm sein Arbeitgeber fristlos.

Diese Kündigung sei unwirksam, entschied das Gericht. Dem Arbeitgeber lägen keine Tatsachen vor, aufgrund derer es ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen aller nicht zuzumuten wäre, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Zwar sei ein nicht auf Alkoholabhängigkeit beruhender Alkoholmissbrauch an sich ein Grund für eine Kündigung - in der Regel aber nach einer Abmahnung.

Mitarbeiter mit Fahrertätigkeiten müssten die geltenden Promillegrenzen einhalten. Im vorliegenden Fall wäre nach dem zweiten Vorfall eine erneute Abmahnung gerechtfertigt gewesen und nicht eine Kündigung: Der Arbeitgeber müsse die Dauer des Arbeitsverhältnisses von 23 Jahren und alle Einzelheiten berücksichtigen. Bei dem zweiten Vorfall habe es sich um Restalkohol gehandelt. Am Abend zuvor habe sich der Kläger in einer schwierigen psychischen Situation befunden. Berücksichtige man diese Einzelheiten, müsse ihm eine erneute Chance gegeben werden. Der Mitarbeiter könne für die drei Monate anderweitig im Betrieb beschäftigt werden, urteilte das Gericht.

ham/news.de/ddp
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Arbeitsrecht: Fahrverbot bringt Probleme im Job » Gesellschaft » Nachrichten

URL : http://www.news.de/gesellschaft/855070886/auf-fahrverbot-folgt-abmahnung/1/
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Leserkommentare (2)
  • Kommentar: 2
  • 29.08.2010 16:52
von
cbf600s

Es wird keiner gezwungen, zu trinken. Wenn mein Arbeitsplatz vom Führerschein abhängt, Finger weg vom Alkohol. In dem vorliegenden Fall war das schon zum zweiten Mal. Auch, wenn es Restalkohol war, sehe ich in diesem Falle die Kündigung rechtens. Ich hätte als Unternehmer Probleme, dieser Person einer meiner Fahrzeuge anzuvertrauen.

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  • Kommentar: 1
  • 29.08.2010 15:59
von
hpklimbim

Hier offenbart sich die die Denkweise von Leuten, die als Staatsdiener auch dann noch unkündbar sind, wenn - wie im hier vorliegenden Urteil - das Ergebnis der abgelieferten Arbeitsleistung jegliche Rechtsnorm sprengt. Mit dieser Einbahnstraßenjustiz waren die Arbeitsgerichte wesentlich an der Schaffung der aktuellen arbeitsmarktpolitischen Situation beteiligt,die für einen Unternehmer Anlass zu Erwägungen und Überlegungen sein kann, Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern. Ein Urteil wie vom Affengericht, und welcher selbstständig denkende Mensch unterhält sich schon gerne auf Affenniveau???

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