So., 12.02.12

Sozialversicherung Selbstständige zahlen drauf

Artikel vom 02.09.2010

Bei Angestellten ist es kein Problem: Der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung wird einfach vom Gehalt abgezogen. Wer sein eigener Chef ist, muss das Geld auch aus der eigenen Tasche aufbringen - und jetzt noch mehr zahlen.

Das Bundeskabinett hat die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige über 2010 hinaus verlängert. Sie wird aber deutlich teurer - langfristig sollen sich die Beiträge vervierfachen, worauf das Internetportal steuertipps.de hinweist.

Die Neuregelungen ab Januar 2011 sehen unter anderem vor, dass die Antragsfrist auf drei Monate verlängert wird. Sie beginnt mit der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Die Kündigung der Versicherung ist daneben erst nach fünf Jahren möglich. Dann gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.

Die Beiträge werden 2011 auf 30,38 Euro (Ost) und 35,78 Euro (West) monatlich verdoppelt. Ab 2012 werden die Beiträge dann noch einmal angehoben auf 60,76 Euro (Ost) und 71,56 Euro (West). Existenzgründer zahlen ab 2011 im ersten Gründungsjahr nur den halben Beitragssatz.

Ferner gilt, dass Existenzgründer, die nach einem zweimaligen Bezug von Arbeitslosengeld die erneute Absicherung der gleichen selbstständigen Tätigkeit in der Arbeitslosenversicherung beantragen, sich nicht versichern können.

Die Höhe des Arbeitslosengelds richtet sich auch weiter nach der beruflichen Qualifikation, dem Familienstand und der Kinderzahl des Versicherten. Ein arbeitsloser Selbstständiger erhält damit zwischen 607,20 Euro und 1266 Euro im Monat.

ham/news.de/ddp
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