Wenn der Job in Rauch aufgeht
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Acht Stunden ohne Kippe auskommen? Den meisten Rauchern gelingt das nicht. Im Ernstfall qualmen sich Arbeitnehmer damit in die Arbeitslosigkeit. Denn der Chef muss keine bezahlten Raucherpausen gewähren.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat sich auf die Seite der Arbeitgeber geschlagen: Der darf kündigen, wenn Arbeitnehmer während der Arbeitszeit eine Zigarettenpause ein, obwohl dies im Unternehmen ausdrücklich untersagt ist (Az. 10 Sa 712/09).
Der Kläger war in dem beklagten Unternehmen als Maschinenführer beschäftigt. Bereits in den Jahren 2006 und 2007 war er wegen Raucherpausen während der Arbeitszeit abgemahnt worden. Seit Dezember 2008 galt im Unternehmen eine Betriebsanweisung, die Raucherpausen während der Arbeitszeit untersagte. Wenige Tage nachdem der Kläger den Erhalt der Betriebsanweisung mit seiner Unterschrift bestätigt hatte, legte er erneut Raucherpausen während der Arbeitszeit ein. Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos.
Während das Arbeitsgericht der Klage statt gab, hielt das Landesarbeitsgericht den Rauswurf für rechtmäßig. Das Unternehmen habe den Kläger in der Vergangenheit durch die ausgesprochenen Abmahnungen ausreichend vorgewarnt. Die Betriebsanweisung sei zudem eindeutig und auch zulässig, begründeten die Richter. Ein Arbeitgeber dürfe das Rauchen am Arbeitsplatz verbieten, ohne den Arbeitnehmern das Recht auf bezahlte Raucherpausen einzuräumen. Wenn ein Beschäftigter seinen Arbeitsplatz dennoch zum Rauchen verlasse, ohne sich auszustempeln, rechtfertige dies eine außerordentliche Kündigung.
ham/sca/news.de/ddp
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