Mo., 13.02.12

Arbeitsrecht Kind krank und der Urlaub ist futsch

Artikel vom 16.08.2010

Im Urlaub krank werden, ärgert jeden Arbeitnehmer. Doch zumindest verfallen dann die Urlaubstage nicht. Beschäftigte, die allerdings nur den Nachwuchs pflegen müssen, haben darauf keinen Anspruch.

Berufstätige Eltern bekommen keine freien Tage gutgeschrieben, wenn sie im Urlaub ihr krankes Kind betreuen mussten. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin (Az. 2 Ca 1648/10).

Der Urlaub gilt trotz Krankheit eines Kindes als genommen, der Anspruch erlischt. In dem Fall hatte eine Verkäuferin sechs Tage Urlaub genommen. In dieser Zeit erkrankte ihr minderjähriges Kind und musste von ihr betreut werden. Später verlangte sie vom Arbeitgeber, dass er ihr die freien Tage wegen der Erkrankung ihres Kindes auf ihrem Urlaubskonto gutschreibt. Das lehnte er aber ab, woraufhin sie klagte.

Die Richter gaben dem Arbeitgeber recht. Durch die Pflege des erkrankten Kindes im Urlaub ändere sich nichts daran, dass die Urlaubstage als genommen gelten. Somit sei der Anspruch darauf abgegolten. Nur wenn der Arbeitnehmer selbst während eines Urlaubs erkrankt, verfielen die Urlaubstage nicht. Generell trage der Arbeitnehmer aber das Risiko, dass unerwartete Ereignisse seinen Urlaub stören.

ham/news.de/dpa
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