So., 12.02.12
Naturgewalten

Bund, Länder, Versicherung Wer zahlt die Flutschäden?

Artikel vom 09.08.2010

Wer zahlt die Flutschäden? Bundesinnenminister de Maizière hat Hilfe des Bundes in Aussicht gestellt. Bund und Land wollen zusammenarbeiten. Bei Privatleuten ist entscheidend, ob sie eine Elementarschadenversicherung haben.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat den Opfern des verheerenden Hochwassers in Sachsen Hilfe des Bundes in Aussicht gestellt. Zunächst gehe es darum, den Schaden aufzunehmen, sagte der CDU-Minister bei einem Besuch des besonders schwer betroffenen Schienenfahrzeugherstellers Bombardier in Bautzen. Dort hatte die Spree das Werksgelände überflutet.

Bei Finanzhilfen gelte es zu klären, wer versichert ist und wer nicht, sagte de Maizière. Außerdem müsse geprüft werden, wer für welche Infrastruktur zuständig sei. «Dann werden wir gemeinsam über Hilfe beraten.»

Für Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU), der gemeinsam mit seinem Bundeskollegen Bauzen besuchte, ist die Beseitigung der Flutschäden in Görlitz, Chemnitz, Bad Muskau und den weiteren betroffenen Orten eine Gemeinschaftsaufgabe aller Deutschen. «Jetzt sind in erster Linie die Hilfskräfte gefragt. Dann wird es eine zweite Welle der Solidarität im Lande geben», sagte Ulbig. Neben dem Land Sachsen werde der Bund gefragt sein, um das Ausmaß der Schäden in kurzer Zeit zu bewältigen und wieder normale Zustände herzustellen.

Was die Versicherung übernimmt

Wichtig für die Betroffenen ist derzeit vor allem, ob und was die Versicherungen zahlen. Zum Beispiel am Auto, da ist die Teil- oder Vollkaskoversicherung in der Zahlungspflicht. Flutschaden am Pkw ist in vielen Fällen ein Totalschaden. Hat das Wasser bis zum Armaturenbrett gestanden, sei eine Trockenlegung des Wagens meist wirtschaftlicher Unsinn, erklärt die Dekra. Da nahezu der ganze Innenraum neu ausgestaucht werden müsse, von der Elektrik bis zu den Sitzen, lohne die Reparatur in solchen Fällen nicht.

Zur Einschätzung des Schadensumfangs empfiehlt der ADAC, eine Fachwerkstatt aufzusuchen. Um weitere Defekte zu vermeiden, sollte der Halter den Wagen dorthin transportieren lassen. Denn wer sein Auto nach einem Wasserschaden startet, riskiert laut Dekra einen Motorschlag, bei dem das Antriebsaggregat zerstört werden kann.

Lohnt eine Reparatur, übernimmt der Versicherer die Werkstattkosten. Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt, für den unter anderem Alter, Laufleistung und Ausstattung eines Autos maßgeblich sind. Mitversichert sind alle fest installierten Zubehörteile im Wagen, auch in die Armaturen eingebaute Navigationsgeräte und Musikanlagen oder auch Kindersitze.

Für die meisten Wohnhäuser in Deutschland gilt derweil kein Versicherungsschutz bei Schäden durch Hochwasser. Die klassische Wohngebäudeversicherung deckt dies laut einem Experten nicht ab. Eine Elementarschadenversicherung dagegen sei nur für gut 25 Prozent der Wohngebäude vorhanden, erklärt Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Die Police versichert zum Beispiel Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen. Allerdings muss sie zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Viele Besitzer von Häusern in Hochwassergebieten haben allerdings keine Elementarversicherung, da die Kosten für sie untragbar wären oder ob des hohen Risikos schlicht nicht versichert wird. In solchen Fällen sei es aber möglich, mit dem Versicherungsunternehmen nach einer individuellen Lösung zu suchen und zum Beispiel einen Selbstbehalt zu vereinbaren, sagte Lübke.

Zu der Kritik von Anwohnern über die verspäteten Flutwarnungen der Behörden sehen Sie den Videokommentar von news.de-Redakteur Jan Grundmann.

iwi/news.de/dpa
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