Obwohl sie noch immer als gefährlich gelten, werden in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein vier Sexualstraftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen. Das haben die Oberlandesgerichte in Karlsruhe und Schleswig entschieden.
Hintergrund der Entlassung der vier Männer ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach die Sicherungsverwahrung nicht rückwirkend verlängert werden darf. Das OLG Karlsruhe entließ zwei Männer aus Sicherungsverwahrung, die 1981 und 1984 wegen Vergewaltigung und Körperverletzung verurteilt worden waren. Die beiden Männer kämen umgehend frei, danach stünden beide unter Führungsaufsicht, hieß es. Dabei werden sie überwacht und müssen bestimmte Meldeauflagen erfüllen. Beide Männer saßen bereits mehr als zehn Jahre in Sicherungsverwahrung.
Das schleswig-holsteinische OLG setzte ebenfalls zwei als gefährlich geltende Sexualstraftäter auf freien Fuß. Als die beiden heute 70 und 66 Jahre alten Straftäter verurteilt wurden, war die Sicherungsverwahrung noch auf zehn Jahre begrenzt. 1998 entfiel die Frist. Das traf auch die beiden Männer: Sie saßen bis Donnerstag in Sicherungsverwahrung - und damit länger als zehn Jahre.
Ob die Täter noch am Tag der OLG-Entscheidung die Justizvollzugsanstalt Lübeck verlassen würden, war zunächst unklar. Nach Ansicht von Generalstaatsanwalt Erhard Rex geht von den beiden Männern aber weiter Gefahr aus. Sie stehen künftig unter Führungsaufsicht.
sck/news.de/dpa