Sa., 26.05.12

Nach Missbrauchsfällen 15.07.2010 Vatikan verschärft Strafen

Erlass (Foto)
In dem nun veröffentlichten Erlass des Vatikans wird die Verjährungsfrist für Missbrauchsdelikte im Kirchenrecht von bislang zehn auf 20 Jahre angehoben. Bild: dpa

Zum Umgang mit Missbrauchsfällen hat der Vatikan nun einen Erlass veröffentlicht: Die Verjährungsfrist für Missbrauchsdelikte beträgt künftig 20 Jahre. Auch der der Versuch, eine Frau zur Priesterin zu weihen, wird als «schweres Verbrechen» bezeichnet.

In dem Erlass des Vatikans wird die Verjährungsfrist für Missbrauchsdelikte im Kirchenrecht von bislang zehn auf 20 Jahre angehoben. Außerdem wird erstmals festgestellt, dass der Besitz oder die Verbreitung kinderpornografischen Materials nach dem Kirchenrecht ein Verbrechen darstellt.

Auch sexuelle Übergriffe auf geistig behinderte Erwachsene werden künftig schärfer geahndet. Es wird in dem Erlass von Bischöfen aber nicht gefordert, Missbrauchsfälle der Polizei zu melden.

In dem Dokument wird außerdem der Versuch, eine Frau zur Priesterin zu weihen, als «schweres Verbrechen» bezeichnet, wie dies auch für sexuellen Missbrauch gilt. Kritiker monieren, dass beides im selben Erlass erwähnt wird, weil dies eine Gleichsetzung beider Sachverhalte impliziere. Sowohl die beteiligte Frau als auch der Priester werden laut Erlass automatisch exkommuniziert.

Die Veröffentlichung hat wegen des jüngsten Skandals um hunderte Fälle pädophiler Priester besondere Brisanz bekommen. Auch ranghohe Mitglieder des Klerus sollen Fälle von sexuellem Missbrauch systematisch vertuscht haben. Opfer kritisierten, den Bischöfen und der Glaubenskongegration, der der heutige Papst Benedikt XVI. als Kardinal von 1981 bis 2005 vorstand, sei es vor allem um den Schutz der Kirche gegangen.

Der Erlass geht auf ein Dokument von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahr 2001 zurück, das zwei Jahre später als Reaktion auf den Missbrauchsskandal der katholischen Kirche in den USA modifiziert wurde. Die «Instruktion» wurde von der Glaubenskongregation zusammengestellt. Der neue Erlass macht diese Regeln nun rechtsverbindlich.

Vatikan-Staatsanwalt erkennt Fortschritte

Dies sei ein Fortschritt, sagte Charles Scicluna, der für Sexualstraftaten zuständige Staatsanwalt des Vatikans. Die zehnjährige Verjährungsfrist sei bereits bisher regelmäßig verlängert worden, und auch die neue 20-jährige Frist könne verlängert werden. Und auch der Besitz oder der Verkauf von kinderpornografischem Material werde bereits seit einigen Jahren als schweres Verbrechen behandelt, sagte Scicluna.

Dass sowohl sexueller Missbrauch als auch die Priesterweihe von Frauen im selben Dokument behandelt würden, bedeute nicht, dass beide Sachverhalte gleichgesetzt würden. Es sei lediglich geschehen, um die schwersten Verbrechen gegen die Sakramente und die Moral im Kirchenrecht festzuschreiben.

Barbara Dorris vom Überlebenden-Netzwerk von Priestern Missbrauchter erklärte, die neuen Regeln könnten «in drei Wörtern zusammengefasst werden: die Gelegenheit verpasst». Sie befassten sich lediglich mit einem Teilproblem, der Amtsenthebung pädophiler Priester. Doch seien relativ wenige Kinder missbraucht worden, weil Priester nicht schnell genug abgesetzt worden seien. Hunderttausende seien jedoch durch das Vorgehen von Bischöfen und anderen Kirchenmitarbeitern zum Opfer geworden.


sck/cvd/news.de/ap
Leserkommentare (1) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • Joachim Schelb
  • Kommentar 1
  • 16.09.2010 14:25
 

Ja, das ist ein schweres Verbrechen, wenn man die Leute zum Prister weiht, nicht nur wenn das Franen sind! Ich hätte gar nicht gedacht, dass die katholische Kirche so schnell einsichtig wird....

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