Sa., 26.05.12

Obacht geben 11.07.2010 Facebook ist Anwalts Liebling

Facebook (Foto)
Was manche Menschen alles auf Facebook preisgeben, ist gefundenes Fressen für Scheidungsanwälte. Bild: dpa

Soziale Online-Netzwerke sind Scheidungsanwälten ein gefundenes Fressen. Twitter und Facebook liefern ihnen Beweismaterial noch und nöcher. Denn häufig geben die Nutzer dort zu viel preis - manchmal sogar Fotos von der Geliebten.

Was die Menschen so in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, MySpace & Co verbreiten, ist immer häufiger Gegenstand von Prozessen. Beispiele gibt es zuhauf: Da stellt ein Mann die Urlaubsschnappschüsse mit seiner Geliebten auf seiner Profilseite in Facebook ein. Nur hat er leider vergessen, dass auch seine Ehefrau zu seinen Netzwerk-Verbindungen zählt.

In den USA haben laut einer Umfrage unter Scheidungsanwälten 81 Prozent in den vergangenen fünf Jahren schon einmal Beweismaterial aus sozialen Online-Netzwerken vor Gericht benutzt oder mussten dagegen angehen. Facebook ist demnach besonders beliebt: 62 Prozent der Befragten gaben an, Beweise aus dem Online-Netzwerk benutzt zu haben, wie Linda Lea Viken vom amerikanischen Verband der Scheidungsanwälte sagt. 15 Prozent griffen demnach auf MySpace zurück und fünf Prozent auf den Kurznachrichtendienst Twitter.

Anwälte staunen häufig nicht schlecht über die Patzer, die sich Beteiligte an einem Rechtsstreit erlauben. Die Kluft zwischen wahrem und virtuellem Dasein ist manchmal sehr groß. «Diese Art Beweismaterial spielte anfangs in keinem und jetzt in einem hohen Prozentteil meiner Fälle eine Rolle», sagt Viken. In den Internetseiten von Personen an belastendes Material zu kommen, sei sehr leicht, meinte die Anwältin. «Man fragt sich: ‹Machst Du Witze?›»

Große Kluft zwischen wahrem und virtuellem Dasein

So erstellte in einem Fall ein Mann ein Profil auf der Online- Partnerbörse Match.com, wo er angab, alleinstehend zu sein und keine Kinder zu haben. Dabei war er gerade dabei, vor Gericht das Sorgerecht für seine «nicht existenten» Kinder zu erstreiten. In einem anderen Fall beklagte ein Mann, dass seine Exfrau ständig die Termine ihrer gemeinsamen Kinder verpasse. Vor Gericht präsentiertes Material von der Website des Online-Spiels «World of Warcraft» zeigte dann, dass die Frau sich genau zu dem Zeitpunkt zusammen mit ihrem Freund mit Online-Spielen vergnügte, als sie mit ihren Kindern hätte unterwegs sein sollen.

Doch nicht nur in Sorgerechtsstreiten wird auf soziale Online-Netzwerke zurückgegriffen. So bestritt eine Frau vor Gericht, dass sie Marihuana rauche. Doch dann tauchten Fotos von ihr auf Facebook auf, in denen sie bei einer Party mit einem Joint zu sehen war.

Die Online-Netzwerke sind oft auch Plattform für Hass- und Schmierkampagnen gegen den Ehepartner, mit dem man sich gerade einen Rosenkrieg liefert. Manchmal führen Lästerattacken im Internet sogar zu neuen Gerichtsverfahren.

Plädoyer für Sicherheitseinstellungen

Die Informationen, die sich im Internet finden ließen, fände man auf normalem Wege nie, sagt die Anwältin Leslie Matthews aus dem US-Staat Colorado. «Die Leute plaudern in Facebook alles Mögliche aus. Sie begreifen nicht, dass das, was sie in ihren Scheidungsprozessen aussagen, sich von dem, was sie auf Facebook sagen, komplett unterscheidet. Es kommt ihnen nicht einmal in den Sinn, dass sie erwischt werden könnten.»

Um zu verhindern, dass das, was jemand im Internet preisgibt, später vor Gericht gegen ihn verwendet wird, empfehlen Anwälte große Vorsicht beim Umgang mit sozialen Online-Netzwerken. So sei es sehr wichtig, von den Sicherheitseinstellungen auf Facebook und anderen Websites Gebrauch zu machen, und dadurch zu bestimmen, wer das eigene Profil sehen kann.

sck/ped/news.de/ap
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