Sa., 26.05.12

Im Straßenverkehr 25.06.2010 Auch Hunde gehören angeschnallt

Anschnallpflicht gilt auch für Haustiere (Foto)
Das geht nicht. Tiere gehören angeschnallt. Bild: dpa

Vermenschlichung? Auch Tiere müssen im Auto festgeschnallt werden. Allerdings nicht, weil die Gesetzgeber sie mit Menschen verwechseln. Die gelten im Gegenteil als Ladung. Und die muss gesichert werden.

Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld bis 75 Euro und drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Außerdem warnt der ADAC Südbayern in München vor einem hohen Verletzungsrisiko für Hund und Halter: Kommt es zu einem Unfall, können ungesicherte Tiere mit dem Vielfachen ihres Körpergewichts durch den Wagen geschleudert und zu lebensgefährlichen «Geschossen» werden.

Katzen und Hunde sind am besten in Transportboxen aufgehoben. Kleinere Modelle lassen sich sehr gut im Fußraum hinter den Vordersitzen platzieren. Größere Boxen stehen im Laderaum von Kombis, Schräghecklimousinen, Vans und Geländewagen sicher. Für Hunde gibt es auch spezielle Gurtsysteme, die über Kopf und Brustkorb des Tieres gestülpt und an den Gurtschlössern des Autos befestigt werden. So können die Vierbeiner ohne Transportkiste auf der Rückbank mitreisen. Laut ADAC bieten allerdings nur Geschirre mit Metallverschlüssen ausreichend Schutz.

Welche Gefahr von ungesicherten Tieren im Wagen ausgeht, haben Crashtests im ADAC Technikzentrum in Landsberg am Lech gezeigt: Bei einem Frontalaufprall mit 50 km/h flog ein Hunde-Dummy von der Hutablage mit dem 30-fachen seines Körpergewichts durchs Auto. Ein 20 Kilogramm schweres Tier würde folglich mit 600 Kilogramm Aufprallgewicht gegen Fahrzeuginsassen oder die Windschutzscheibe prallen.

iwi/ivb/news.de/dpa
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