Was vom Menschen übrig bleibt
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Von news.de-Mitarbeiterin Denise Peikert
Artikel vom 25.06.2010
Wann ist es Zeit zu sterben? Oft ist nur schwer zu sagen, ob das, was zwischen Herz-Lungen-Maschine und Magensonde vom Menschen übrig geblieben ist, noch Leben ist. Das BGH-Urteil macht das nicht leichter, hilft den Ärzten aber trotzdem.
Darf der Mensch darüber entscheiden, wann es Zeit ist zu sterben? Darf er also die Maschinen abstellen, die einen schwerkranken Patienten am Leben erhalten, um den Dingen ihren Lauf zu lassen? Wenn nicht, darf er dann darüber entscheiden, wann es Zeit ist zu leben? Darf er also die Maschinen anstellen, um den Lauf der Dinge zu unterbrechen? Eine Diskussion, die sich verzweifelt im Kreis dreht.
Um den Ärzten zwischen widerstreitenden Ethikvorstellungen und unsicherer Rechtslage die Arbeit leichter zu machen, hat der Staat Anfang 2009 den Patientenwillen für unmittelbar verbindlich erklärt. Das sollte die Sicherheit geben, dass eine Entscheidung im Sinne des Patienten immer die richtige ist – und Angst vor dem Gesetz unnötig.
Trotzdem entschied sich das Pflegeheim im nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelten Fall gegen den Patientenwillen – aus Angst vor den rechtlichen Folgen. Erika Küllmer wollte keine künstliche Beatmung oder Ernährung, das Pflegeheim wollte sie nicht sterben lassen. Der Anwalt ihrer Kinder empfahl, den Schlauch der Magensonde einfach durchzuschneiden. Er wurde vom Landgericht Fulda wegen versuchten Totschlags verurteilt.
Der BGH hat nun anders entschieden und damit gleich zwei Dinge richtig gemacht: Er hat die Gültigkeit des Patientenwillen bestätigt und eine fatale Definition richtig gestellt: Das Landgericht war der Meinung, dass das Entfernen einer Magensonde verbotene Sterbehilfe ist, das Ausschalten der Beatmungsmaschine aber nicht. Eine sinnlose Unterscheidung zwischen zwei gleichermaßen lebenserhaltenden Maßnahmen, die die eh schon schwierige Materie unnötig verkompliziert.
Die Sterbehilfe-Diskussion dreht sich auch nach dem BGH-Urteil verzweifelt im Kreis, denn jeder kann sie nur für sich selbst beenden und für sich selbst entscheiden, wann es Zeit ist zu sterben. Trotzdem, und das ist das Wichtigste, hilft das Urteil den Ärzten: Sie wissen nun, dass sie die Entscheidung ihrer Patienten vorbehaltlos akzeptieren dürfen.
mik/news.de
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