Es ist ein Grundsatzurteil zur Sterbehilfe: Der Bundesgerichtshof spricht den Anwalt frei, der seiner Mandantin geraten hatte, den Ernährungsschlauch für ihre Mutter durchzuschneiden. Jetzt haben Ärzte und Patienten mehr Klarheit.
Die künstliche Ernährung bei einem Komapatienten zu unterbrechen, kann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erlaubt sein. Der 2. Strafsenat sprach damit einen Rechtsanwalt rechtskräftig vom Vorwurf des versuchten Totschlags frei. Die bayerische Justizministerin Beate Merk erklärte in München, damit habe der BGH eine wichtige Grenze zwischen erlaubter und strafbarer Sterbehilfe gezogen. «Die Entscheidung stärkt den Patientenwillen und bringt Klarheit für Ärzte und Pflegepersonal.» Als «Etappensieg in dem Kampf um humanere Sterbebedingungen» bezeichnete die Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Elke Baezner, die Entscheidung.
Der Anwalt hatte seiner Mandantin geraten, den Schlauch für die künstliche Ernähung zu durchtrennen, um ihre seit fünf Jahren im Koma liegende Mutter sterben zu lassen. Eine Besserung des Gesundheitszustandes war nicht mehr zu erwarten. Die Frau hatte vor ihrer Erkrankung mündlich geäußert, dass sie für solch einen Fall keine Behandlung mehr wolle. Die Tochter schnitt den Schlauch zwar durch, ihrer 76-jährigen Mutter wurde jedoch erneut eine Sonde gelegt. Die Komapatientin starb wenige Wochen später eines natürlichen Todes.
Der Anwalt, ein Medizinrechtler, wurde vom Landgericht Fulda wegen versuchten Totschlags zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die hiergegen eingelegte Revision des Angeklagten hatte nun Erfolg. Der BGH verneinte den Vorwurf des versuchten Totschlags. Der Zweite Strafsenat berief sich vor allem auf das neue Gesetz zu Patientenverfügungen. Danach sei der Wille des Patienten zu beachten. Sowohl Verteidigung als auch die Bundesanwaltschaft hatten auf Freispruch plädiert.
«Das Urteil ist völlig logisch», kommentiert DGHS-Vizepräsident Gerhard Rampp das BGH-Urteil. «Der Gesetzgeber kann nicht einerseits mit dem Patientenverfügungsgesetz das Recht einräumen, lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen, aber andererseits nicht gestatten, bereits eingeleitete lebensverlängernde Maßnahmen zu beenden.»
Die DGHS setzt sich seit langem für die Rechtssicherheit von Patienten, Ärzten, Pflegepersonal und Angehörigen ein. Die Tochter, die den Schlauch durchschnitt, war bereits vom Landgericht freigesprochen worden, weil sie sich aufgrund der Beratung ihres Anwalts zum Behandlungsabbruch berechtigt gesehen hatte. Ihr wurde deshalb ein Verbotsirrtum zugute gehalten, nicht jedoch dem Juristen.
Hospiz-Stiftung kritisiert das Urteil
Es gibt jedoch auch mahnende Stimmen nach dem Urteil. Der Marburger Bund betonte, das Urteil dürfe nicht als Aufruf zu eigenmächtigem Handeln Angehöriger in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen missverstanden werden.
«Aus dem Zustand des Wachkomas darf nicht abgeleitet werden, dass solche Menschen per se nicht mehr leben wollen», erklärte der Vorsitzende des Ärzteverbands, Rudolf Henke. Es gebe Berichte über positive Reaktionen etwa auf Musik oder zarte Berührung, die auf eine eigene Erlebensfähigkeit hindeuten. «Wachkoma-Patienten sind keine Sterbenden, ihr Leben ist nicht sinn- oder wertlos. Sie haben ein Recht auf bestmögliche Pflege und Physiotherapie», sagte Henke.
Die Deutsche Hospiz-Stiftung kritisierte das Urteil: «Über allem muss der Wille des Patienten stehen. Diesen Kern hat der Bundesgerichtshof leider nicht erkannt», meinte der Geschäftsführende Vorstand Eugen Brysch. «Das Urteil sendet ein fatales Signal aus, dass dem Grundrecht Schwerstkranker auf Selbstbestimmung und Fürsorge nicht gerecht wird. Ohne Patientenverfügung dürfen lebenserhaltende Maßnahmen nur eingestellt werden, wenn der Betroffene früher glasklar gesagt hat, was er will und was nicht.»
Wenn zur Ermittlung des Patientenwillens aber wie im entschiedenen Fall ein beiläufiges Vieraugengespräch ohne Zeugen ausreiche, sei dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, bemängelte Brysch. Die Hospiz-Stiftung sieht den Gesetzgeber gefordert
Das heutige Urteil steht in einer Reihe von BGH-Entscheidungen zur Sterbehilfe. Seit längerem gilt, dass der Behandlungsabbruch straflos ist, wenn der Sterbeprozess bereits irreversibel eingesetzt hat. Im Jahr 1994 entschied dann der Erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs, dass ein strafloses Sterbenlassen ausnahmsweise auch vor dem akuten Sterbeprozess zulässig sein kann. Nämlich dann, wenn der Patient mit dem Abbruch der Behandlung mutmaßlich einverstanden sei. Der mutmaßliche Wille des Patienten müsse aber zum Tatzeitpunkt festgestellt werden. An die Ermittlung dieses mutmaßlichen Willens eines Koma-Patienten seien strenge Anforderungen zu stellen.
Nach dem neuen Urteil des Zweiten Strafsenats beim BGH wird nun erwartet, dass die bisherige Rechtsprechung präzisiert wird.
sck/iwi/ivb/news.de/ap
# Felix Kroll. Siehaben recht. Es geht nur ums Geld!Ich stande vor einen Jahr vor dieser Entscheidung. Gruß
jetzt antwortenKommentar meldenBin auf die weiteren Schritte gespannt, endlich ist der Anfang gemacht.
jetzt antwortenKommentar meldenDer letzte Satz ist sehr bemerkenswert - bescbreibt er doch die Tätigkeiten von Fachidioten und Besitzstandsverwaltern gleichermassen. Von dieser Sorte Hirnkrüppel haben wir bei Vater Staat gleich welchem Bereich leider viel zu viele.
jetzt antwortenKommentar meldenEs muss doch jedem Mensch zugestanden werden das ihm die Sterbehilfe zugestanden wird wenn er unheilbar krank ist und nur noch an Maschinen hängt die sein Leben verlängern und die Kassen der Ärtze füllen. Ich kenne sehr viele ältere Leute die dies als "Schweinerei" empfinden und ich sehe es genau so. Die totkranken Menschen werden bis zu ihrem Tode von den Ärzten ausgebeutet und mit Menschenwürde hat dies absolut nichts zu tun!! Es wird bis zum letzten Blutstropfen abgezockt und sowas verabscheue ich bis auf`s Letzte!!
jetzt antwortenKommentar meldenWer immer noch nicht begriffen hat, dass es bei der ganzen Diskussion um Sterbehilfe nicht um die Menschenwürde, sondern nur um das Geschäft mit dem Elend geht, dem ist nicht mehr zu helfen. Wer künstlich am Leben erhalten wird, bringt richtig Geld und darauf verzichtet aus Menschenliebe keiner.
jetzt antwortenKommentar meldenSolange ein Patient, der im Sterben zwar liegt aber durch Maschinen am Leben gehalten wird, Geld bringt (ca. 15000 Euro pro Monat), solang werden die Doktoren einen Teufel tun und sich nicht selbst einer guten Geldquelle berauben. Also von ärztlicher Seite denke ich dass es Einsprüche gegen das Urteil des BVG gibt. So oder so. Ich denke allerdings, dass das BVG entscheidet, dass Sterbehilfe für einen Todkranken durchaus legitim ist. Was die Ärzte bei einem Freund von mir taten, war todkrank hatte lungenkrebs, spottet jeder beschreibung. Sie hielten ihn mittels opiaten leben. 8 Jahre lang.
jetzt antwortenKommentar meldenNicht unerwähnt bleiben sollte auf jeden Fall auch, dass ein von mir so bezeichneter "Maschinenpatient" mal locker monatliche Einnahmen im fünfstelligen Bereich für ein Krankenhaus oder einen Pflegedienst bringt. Das können 15.000 bis 20.000 Euro pro Abrechnungszeitraum sein. Die Mitwirkung von Familienangehörigen hingegen wird oft genug "fürstlich" mit dem Betrag "0" belohnt. Es versteht sich, dass man da zu Recht vermuten oder gar unterstellen darf, dass so manche ablehnende Stimme bezüglich ehrlich gemeinter Sterbehilfe nicht aus dem Herzen, sondern allenfalls aus dem Geldbeutel kommt.
jetzt antwortenKommentar meldenIch bin mir nicht sicher, ob ein Sterbehelfer auch Sterbehilfe für sich anfordern würde. Ich perönlich bin der Meinung, dass für mich auch irgendwann die Uhr abgelaufen ist. Dann würde ich mich gar nicht erst in die Hände von Medizinern geben, um mein Leben künstlich verlängern zu lassen, um Diskussionen auszulösen, den Verlängerungsakt wieder rückgängig zu machen. Siehe ¨Krebsbehandlung durch Ärtzte auf dem heutigen Wissensstand¨. Die Patienten werden verpfuscht und sterben danach trotzdem. Sie haben nur den ¨Krebsspezialisten¨ zu noch mehr Reichtum verholfen. Die sollen mich am Arsch lecken.
jetzt antwortenKommentar meldenKein Richter sieht die heimlich vergossenen Tränen der todkranken Menschen, der flehende Blick mit der Bitte um Hilfe. Richter halten sich an das Gesetz. Der Leidtragende ist der Mensch Es müßte ein neues Gesetz geben, in der die Würde des oberstes Gebot ist Keiner, vor allem jung Menschen setzen sich gerne mit diesem Thema auseinander, trotzdem ist es jedem zu raten, frühzeitig eine Patientenverfügung mit genauen Details auszufüllen
jetzt antwortenKommentar meldenEine schwierige Materie, die sich nicht für "Schnellschüsse" in eine der beiden Richtungen eignet.... Mein Vater war auf Grund "ärztlicher Möglichkeiten" zwei Mal nach einem Schlaganfall mit 63 Jahren "wiederbelebt" worden.... - was uns sehr freute... Zunächst zumindest. Die Lebensqualität, ab Mund abwärts gelähmt zu sein und immer wieder "Wahnvorstellungen" durchleiden zu müssen, brauche ich sicher niemandem näher erläutern. Da macht man sich Gedanken... Wie man hier dem Patientenwillen gerecht wird, wie man selbst behandelt werden will, "wenn"... Das muss man rechtzeitig für sich klären
jetzt antwortenKommentar meldenIn einem Urteil, in dem ein Sterbender zum Leben verurteilt wird, vermag ich auch beim allerbesten Willen keine Vernunft zu erkennen. Allenfalls mindestens die vorhandene Angst oder gar Feigheit vor der Realität. Das Sterben beginnt bereits mit der Geburt. Abweichend von den Territorien der Besitzstandsverwaltung und sonstigen eigenen Interessen tun sich Beamte bekannt schwer gerade beim Erkennen von Realitäten. Und gerade aus diesem Grund ist dieses Urteil so herzerfrischend - und mindestens im betreffenden Einzelfall auch so herrlich realitätsnah. Dank nach Karlsruhe!!!
jetzt antwortenKommentar meldenVernunft ist ein Maßstab. Diese Vernunft muss dem Verstand verbieten, dass er nicht nur von ihm selbst nachprüfbare Dinge anderen auferlegt. Beisp.: Wie kann ein Richter ohne Schmerzen dem Gequälten Lebensverlängerung verordnen? Es ist die Vernunft gemeint, die dem Verstand sagt, dass er nur die eigenen Voraussetzungen seiner Existenz kennt und diese Voraussetzungen nicht auf andere übertragen darf. Bitte, diese Fragen sind grenzwertig. Aber wenn jemand behauptet, das höchste Gut sei das Leben, so verurteilt er den Sterbenden zum Leben.
jetzt antwortenKommentar meldenDas kann nur jemand beurteilen, der selbst an Ernährungsschläuchen liegt und gefragt wird, ob er lieber abgeschaltet werden möchte. Eine besondere Art der Sterbehilfe ist die Abtreibung. Die Menschen hätten mit Sicherheit nicht ¨Ja¨ dazu gesagt. Unser Hund wurde von zwei Tierärtzten aufgegeben und sollte eingeschläfert werden. Meine Töchter haben das nicht zugelassen und haben ihn mit viel Liebe und teuren Spritzen wieder gesund gepflegt. An den Kosten haben sich alle Familienmitglieder beteiligt. Die Dialysebehandlung für meine Mutter wurde allerdings zu teuer für die Kasse. Abgeschaltet.
jetzt antwortenKommentar meldenAm Ende eines arbeitsreichen Lebens stehen immer mehr Menschen vor der Frage....Wofür habe ich gelebt? NUr um abgezockt zu werden und sich neben der regulären Arbeit noch Stütze von den Herren abgeholt zu haben? Oder in einem Pflegeheim zu landen und nicht einmal, trotz ehem. arbeiten, dieses nicht bezahlen zu können? Noch ein paar Krisen und wir haben die Sterbehilfe bitter nötig.
jetzt antwortenKommentar meldenIch arbeite über 20 Jahren in der Altenpflege und habe durch lebensverlängernde Maßnahmen auch viel Elend miterlebt.Man muss unterscheiden,ist es kurzfristig,für einige Wochen um einen erkrankten Menschen mit realistischer Gesundungsprognose die Chance zu geben, in absehbarer Zeit wieder "normal" zu leben. Für menschenunwürdig halte ich es,wenn ein 80Jahre alter Mann, bettlägerig, bewegungsunfähig,ohne dass sich durch Mimik, Geste oder Sprache verständigen kann, seit Jahren über Sonde künstlich ernährt und teilweise mit Sauerstoff beatmet wird.Leider kein Einzelfall.Gesetz geg. Menschlichkeit
jetzt antwortenKommentar meldenWelche Vernunft???
jetzt antwortenKommentar meldenVielleicht hätte ich besser Leichenfledderer mit dem Berufsziel der Krankenkassenplünderung unter dem Deckmäntelchen der Humanmedizinsagen sollen. Da werden zumindest zum Teil nichts anders als lebende Leichen gequält.
jetzt antwortenKommentar meldenIch lebe seit 28 Jahren mit lebensnotwendigen Medikamenten. Ich kann arbeiten gehen, und das Leben in vollen Zügen genießen. Ich bin mir aber jeden Augenblick der Tatsache bewußt, daß es bis jetzt 28 geschenkte Jahre waren, und daß mein Leben irgend wann ein ganz natürliches Ende finden muß. Und das möchte ich um nichts in der Welt hinaus gezögert wissen, auch nicht durch Maschinen, die die Überweisungen der Sozialversicherungssysteme am Laufen halten. Da dokumentiert sich meines Erachtens zumindest zum Teil auch die Angst vieler vor logischen und menschlich unbequemen Entscheidungen.
jetzt antwortenKommentar meldenDas Urteil folgt einem Weltverständnis, der das Recht leider viel zu wenig prägt. Frei nach Wittgenstein also: "Wenn alles gesagt wurde und es nichts mehr zu sagen gibt, dann soll man schweigen." Auf den Sachverhalt bezogen, wenn keine Entscheidung besser als die getroffen ist, dann ist das Recht kraft seines eigenen Anspruchs am Ende. Denn das Recht gestaltet Beziehungen von einem zum anderen. Viel zu viele verursachen Unrecht, ja Unmenschlichkeit, wenn sie über sich hinaussteigen und ihre Vernunft zum Maßstab für andere machen. Eine neue Bescheidenheit muss her, auch bei diesem Thema.
jetzt antwortenKommentar meldenEs ist aber schon zu beobachten,daß heutzutage sehr oft die Tendenz Belastungen abzuschieben zu beobachten ist und da muß der Gesetzgeber schon genauest trachten der Lebenserhaltung den Vorrang vor "mutmaßlichem Sterbewunsch" zu geben um der versuchten Sanierung des Budgets und der Entlastung oftmals egoistischer Angehöriger auf Kosten der Alten und Kranken einen Riegel vorzuschieben!
jetzt antwortenKommentar meldenMit Ihrer Ausdrucksweise ( W...er) erwerben Sie sich sicher C5bibnicht meine Sympatien, auch wenn ich Ihnen ansonsten zustimme.
jetzt antwortenKommentar meldenHut ab vor dieser weisen richterlichen Entscheidung. Allein schon der Gedanke, dass irgend so ein Wichser unter staatlicher Förderung den Betrieb von Maschinen zur willkürlichen Verlängerung eines ohnehin nicht mehr sinnvollen Lebens aufrecht erhält, um dann unter dem verlogenen Deckmäntelchen angeblicher Humanität (es ist nämlich genau das Gegenteil, was mit solchen Maßnahmen erreicht wird) den Klingelbeutel bei den Gesundheitssystemen aufhalten kann, lässt einem grausen. Da öffnen sich einem menschliche Abgründe, deren Ursprung dem Bereich der Perversion zugeordnet werden können. Human???
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