Sa., 26.05.12

Tipps für Schüler 24.06.2010 So lohnt sich der Ferienjob

Kellnern als Aushilfsjob (Foto)
Kellnern ist ein gefragter Aushilfsjob. Doch nachts dürfen Schüler nicht arbeiten - es gibt aber Ausnahmen. Bild: ddp

Von news.de-Redakteurin Mandy Hannemann

Das Taschengeld aufbessern oder einen Wunsch erfüllen - Gründe, warum sich Schüler einen Ferienjob suchen, gibt es viele. Damit die Arbeit am Ende nicht trotzdem zur Flaute im Portmonee führt, gibt news.de ein paar Tipps.

Altersgrenzen: Neben der Schule jobben darf nur, wer mindestens 13 Jahre alt ist - das Einverständnis der Eltern vorausgesetzt. Mehr als zwei Stunden Arbeit täglich sind jedoch nicht erlaubt. Gleiches gilt für schwere Arbeit. Nur leichte Aufgaben - etwa das Babysitten oder Prospekte verteilen - sind gesetzlich gestattet.

Acht Stunden täglich dürfen Schüler arbeiten, die zwischen 15 und 17 Jahre alt sind. Die Arbeitszeit pro Woche ist auf 40 Stunden begrenzt, darf nur zwischen 6 und 20 Uhr und nicht am Wochenende stattfinden. Aber aufgepasst: Mehr als vier Wochen Vollzeit - ob am Stück oder über das Jahr verteilt - sind verboten. Das gilt auch für Akkordarbeit oder gefährliche Arbeitsplätze.

Steuerkarte: Die sollten sich Ferienjobber bereits vor Arbeitsantritt besorgen. Wer die Lohnsteuerkarte nicht beim Chef vorlegt, büßt 25 Prozent des Arbeitslohns ein. Das Geld muss der Arbeitgeber an das Finanzamt abführen. Lohnsteuern werden aber erst ab 890 Euro Bruttoverdienst fällig. Wer weniger verdient und die Lohnsteuerkarte vorlegt, bekommt brutto gleich netto.

Sozialversicherung: Wer weniger als 50 Tage oder zwei Monate im Jahr arbeitet, muss keine Beiträge für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen.

Steuererklärung: Diese zu machen, lohnt sich für Ferien- und Nebenjobber, die jährlich weniger als 10.680 Euro brutto verdienen. Denn vom Einkommen werden Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag einbehalten. Wer die Steuererklärung macht, kann sich das Geld also vom Finanzamt wiederholen.

Hartz-IV-Familien: Beziehen die Eltern oder der Schüler selbst Hartz-IV-Leistungen, wird das Einkommen darauf angerechnet. Nur 100 Euro pro Monat bleiben anrechnungsfrei. Jeder Cent, der mehr verdient wird, wird nur zu 20 Prozent nicht bei der Hartz-IV-Leistung berücksichtig.

Bafög-Empfänger: Grundsätzlich kann der Ferienjob auch zum Nebenjob werden. Pro Jahr dürfen maximal 4800 Euro brutto verdient werden, die nicht beim Bafög angerechnet werden. Der monatliche Durchschnitt liegt bei 400 Euro. Wer also nur im Sommer arbeitet, kann auch etwas mehr verdienen. Das Einkommen wird mit dem aus weniger ertragreichen Monaten verrechnet.

Kindergeld: Der Staat streicht das Kindergeld, sobald Schüler mehr als 8924 Euro pro Jahr verdienen. Darin ist bereits die Werbungskostenpauschale von 920 Euro enthalten. Dann müssen Eltern das Kindergeld zurückzahlen. Außerdem werden der Kinder- und Betreuungfreibetrag, die Kinderzulage bei der Riester-Rente und bei der Eigenheimzulage gestrichen.

Versicherung: In der Regel bleibt die familiäre Krankenversicherung erhalten. Das gilt jedoch nur bis zur Einkommensgrenze von 4800 Euro brutto.

/news.de
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