Getötet und in den Kühlschrank gesteckt hatte ihn sein Ziehvater. Doch der Amtsvormund des kleinen Kevin soll seine Aufgabe so schlampig wahrgenommen haben, dass er nun wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht steht.
Der Tod des kleinen Kevin in Bremen wird erneut vor dem Landgericht verhandelt. Wegen fahrlässiger Tötung muss sich nun der staatliche Vormund des Zweijährigen dort verantworten. Der 67-Jährige hat den Tod des kleinen Jungen vor Gericht zutiefst bedauert. «Seither ist kein Tag vergangenen, an dem ich nicht an den Jungen gedacht habe», sagte er bei Prozessbeginn. Er trauere um Kevin heute noch genauso wie damals.
Der Mitarbeiter der Sozialbehörde muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Das Verfahren gegen Kevins ehemaligen Fallbearbeiter stellte die Staatsanwaltschaft ein, weil er verhandlungsunfähig ist.
Polizisten hatten Kevins Leiche am 10. Oktober 2006 im Kühlschrank seines drogensüchtigen Ziehvaters gefunden. Das Landgericht verurteilte ihn im Juni 2008 zu zehn Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen und verfügte die Einweisung in eine Entziehungsanstalt.
Am Vormittag brachte die Staatsanwaltschaft erneut alle schockierenden Details auf den Tisch, die nach ihrer Auffassung die Fehler des Amtsvormundes und des Sachbearbeiters zeigen. Obwohl es damals Hinweise gab, dass Kevins Ziehvater den Jungen misshandelte, waren die Behörden nicht eingeschritten.
Es wird ein langwieriges Verfahren erwartet. Das Gericht hat bis Dezember 24 Verhandlungstage anberaumt. Die Akten zu dem Fall füllen mittlerweile ein halbes Büro. Allein die Anklageschrift kommt auf 120 Seiten.
Das grausame Leben des kleinen Kevin
Kevin war im Januar 2004 als Kind einer drogensüchtigen Mutter zur Welt gekommen. Im Sommer 2005 schritt die Polizei ein: Die Eltern waren betrunken, der Vater aggressiv, der Junge nicht versorgt. Doch das Sozialzentrum stellte bei einem anschließenden Hausbesuch keine Mängel fest. Als im November die Mutter starb, kam Kevin in ein Heim und das Jugendamt übernahm die Vormundschaft. Nach einer Woche darf der Vater den Jungen jedoch wieder abholen.
Als Polizisten den Jungen im Oktober 2006 aus der Familie holen wollten, weil der Vater sich der Hilfe des Amtsvormundes immer wieder entzog, fanden sie die Leiche des Jungen im Kühlschrank. Die Autopsie ergabt, dass Kevin vermutlich im April oder Mai gestorben war.
Daraufhin wurde eine Dokumentation mit den Fehlern der Behörden erstellt. Dabei fiel erstmals auf, dass der festgenommene Drogensüchtige gar nicht Kevins leiblicher Vater war. Ein Untersuchungsausschuss stellte drastische Fehler der Sozialbehörde fest.
iwi/news.de/dpa