Wenn Ärzte nicht neutral sind
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Das Urteil invalide bedeutet oft das Aus für das Arbeitsleben. Doch es hat auch eine finanzielle Seite. Nämlich dann, wenn die Versicherung nur die Meinung des von sich beauftragten Arztes anerkennt. Betroffene können sich aber dagegen wehren
Zweifelt ein Versicherter den von der Versicherung festgestellten Grad der Invalidität nach einem Unfall an, muss er einer erneuten Untersuchung durch einen von der Versicherung bestimmten Arzt nicht zustimmen. Statt dessen kann er einen neutralen Gutachter verlangen, entschied der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 181/07).
In dem verhandelten Fall war ein Mann von einer Leiter gestürzt und hatte sich schwerste Rückenverletzungen zugezogen. Nachdem es zum Streit um den Invaliditätsgrad gekommen war, lehnte der Mann es ab, sich erneut von einem durch die Versicherung beauftragten Arzt untersuchen zu lassen. Daraufhin warf die Versicherung dem Mann eine ObliegenheitsverletzungDafür das die Versicherungen Leistungen bewilligt, steht der Versicherte in einem Schuldverhältnis. Dementsprechend hat er bestimmten Verpflichtungen nachzukommen. vor und bewilligte keine Leistungen.
Das aber geht nach Meinung der Bundesrichter nicht. Der Versicherte dürfe sanktionslos die Prüfung durch einen erneut von der Versicherung bestimmten Arzt ablehnen. Dies sei keine Obliegenheitsverletzung. In der Folge verwiesen die Richter den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurück. Diese bestimmt nun einen neutralen Sachverständigen mit der nochmaligen Untersuchung des Verunglückten.
ham/ivb/news.de/ddp
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