Sie sind bereits zu lebenslanger Haft und Sicherheitsverwahrung verurteilt. Doch nach ihrem spektakulären Ausbruch muss ein Gericht nun erneut über Michalski und Heckhoff urteilen. Mit auf der Anklagebank: der Gefängniswärter, der ihnen geholfen haben soll.
Ein halbes Jahr nach dem spektakulären Gefängnisausbruch der Schwerverbrecher Michael Heckhoff (51) und Peter Paul Michalski (47) müssen sich die beiden Gangster vor dem Aachener Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen schwere räuberische Erpressung, erpresserischen Menschenraub und Geiselnahme vor. Denn auf ihrer fünftägigen Flucht hatten sie immer wieder unbeteiligte Personen in ihre Gewalt gebracht und sie gezwungen, ihnen Unterschlupf zu bieten oder sie mit dem Auto in die nächste Stadt zu fahren.
Als hoffnungslos kriminell hat die Aachener Staatsanwaltschaft die beiden Verbrecher bezeichnet. Deshalb sei die Anordnung einer weiteren Sicherungsverwahrung erforderlich, sagte Oberstaatsanwalt Alexander Geimer zu Beginn des Prozesses. Die beiden neigten zu «schwersten Straftaten». Diese Neigung habe den Charakter «nicht mehr behandelbarer Verhaltensmuster».
Mit auf der Anklagebank sitzt auch der 40-jährige JVA-Beamte, der den Verbrechern bei der Flucht geholfen haben soll. Er soll den bereits zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilten Ausbrechern nicht nur den Weg aus dem Gefängnis geebnet, sondern ihnen auch zwei scharfe Dienstpistolen zugespielt haben. Die Verbrecher sollen ihm versprochen haben, ihn im Gegenzug an der Beute geplanter Banküberfälle zu beteiligen.
Justizministerin soll vor Gericht aussagen
Der Verteidiger des Jusitzvollzugsbeamten forderte vor Gericht, Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter als Zeugin im Prozess zu vernehmen. Bereits vor der Verlesung der Anklageschrift hatte Rechtsanwalt Thomas Gros die Einstellung des Verfahrens beantragt. Denn durch die mediale Vorverurteilung seines Mandanten sei ein faires Verfahren gegen ihn nicht mehr möglich. Es seien aus dem Ministerium offenbar gezielt detaillierte Informationen über den Gefängniswärter an die Presse gegeben worden. Dies stelle einen Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention dar.
Die Staatsanwaltschaft forderte dagegen die Ablehnung des Antrages auf Einstellung des Verfahrens und lehnte auch das Verlangen nach einer Vernehmung der nordrhein-westfälischen Ministerin ab.
Fünf Tage Schrecken an Rhein und Ruhr
Die Schwerverbrecher waren am 26. November 2009 aus der Justizvollzugsanstalt Aachen ausgebrochen. Bewaffnet mit zwei Dienstpistolen verbreiteten sie während ihrer knapp fünf Tage dauernden Flucht Angst und Schrecken an Rhein und Ruhr. So zwangen sie mit vorgehaltener Waffe eine 19-jährige Frau, sie von Köln nach Essen zu fahren. In der Ruhrgebietsstadt drangen sie dann in die Wohnung eines Essener Ehepaares ein und ließen sich von diesem im Auto nach Mülheim an der Ruhr bringen.
Erst nach dreitägiger fieberhafter Fahndung gelang es der Polizei, den Geiselgangster Heckhoff in Mülheim festzunehmen. Zwei Tage später wurde auch der verurteilte Mörder Michalski gefasst, der zu diesem Zeitpunkt auf einem Fahrrad in Schermbeck im Kreis Wesel unterwegs war. Ihre Flucht führte unter anderem zu Rücktrittsforderungen an die Adresse der nordrhein-westfälischen Justizministerin Müller-Piepenkötter.
Für den Prozess sind zunächst 17 Verhandlungstage anberaumt. Mit einem Urteil wird für den 17. Juli gerechnet.
tfa/news.de/ap