Persönlichkeit per Seminar trainieren
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Fachwissen ist nicht alles. Manchmal müssen auch menschliche Seiten trainiert werden, um im Job vorwärts zu kommen. Ist derlei Bestandteil einer Weiterbildung, stellen sich die Finanzämter oft quer. Zu Unrecht.
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine Fortbildung auch dann steuerlich absetzbar ist, wenn persönlichkeitsbezogene Elemente enthalten sind (Az.: 4 K 1802/08 E). Grundlage der Entscheidung war der Fall einer Frau, die Seminare zum Thema «Contextual CoachingDabei handelt es sich um Seminare zur persönlichen Weiterentwicklung. » absetzen wollte. Zugute kam ihr, dass diese Fortbildung für ihre angestrebte Arbeit als Trainerin solcher Seminare notwendig war.
Dabei spiele es keine Rolle, dass auch die allgemeine Persönlichkeitsentwicklung angesprochen wurde, befanden die Richter. Gleiches galt für den nicht homogenen Teilnehmerkreis der Schulung.
Seminare zum Thema «Geldtraining» und «Empowerment-TrainingDabei geht es um die Steigerung von Autonomie und Selbstbestimmung im eigenen Leben, unterstützt von professionellen Beratern. » waren dagegen nicht absetzbar. Hier konnte das Finanzamt keinen konkreten Bezug zur beruflichen Tätigkeit der Steuerzahlerin und ihres Ehemannes feststellen, der die Kurse auch besucht hatte und sie steuerlich geltend machen wollte. Das galt auch für das Empowerment-Training, das unter anderem innere Stärke und Teamfähigkeit stärken sollte - auch hier fehlte den Finanzrichtern der konkrete Zusammenhang zum ausgeübten Job.
ham/kat/ivb/news.de/ddp
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