Arge muss Schüler-Monatskarte bezahlen
Wollen Sie wissen, wie es bei dem Thema weitergeht?Wir informieren Sie gerne kostenlos.
Leben die Eltern von Hartz IV, haben Schüler zusätzlich zum Regelsatz Anspruch auf eine bezahlte Monatskarte. Das entschied das Sozialgericht Detmold und setzte damit erstmals die vom Verfassungsgericht aufgestellten Härtefallgrundsätze um.
Im konkreten Fall hatte die beklagte Arge den Antrag zweier Schüler auf die Übernahme von rund 80 Euro monatlich für Monatskarten abgelehnt. Fahrtkosten müssten aus dem Regelsatz angespart werden, sagte die Behörde.
Das sahen die Richter am Sozialgericht anders. Der unter anderem im Grundgesetz garantierte gleichberechtigte Zugang zu Bildungseinrichtungen setze voraus, dass Schüler diese überhaupt erreichen könnten.
Bei einer Entfernung von knapp fünf Kilometern zwischen Wohnung und Schule sei den Klägern nicht zuzumuten, den Schulweg bei jeder Witterung mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückzulegen. Daher müsse die Arge die Monatskarten als laufenden Bedarf zur Deckung des Existenzminimums anerkennen und zusätzlich zur Regelleistung bezahlen, entschied das Gericht.
tfa/hav/news.de/ddp
Zum Thema
Thema verfolgen »
Artikel kommentieren
Auch nach dem Hartz-Urteil bekommen viele Menschen in Härtefällen kein Geld, kritisiert ein mehr ...
Bei der Arbeitsagentur laufen immer mehr Härtefallanträge ein. Hoffnung können sich nur wenige mehr ...
Er sieht sich als Kämpfer für die «Deppen der Nation»: Westerwelle will einen «völligen mehr ...
ich bin alleierziehende mutter von einer 6 jährigen tochter würde gerne wissen ob arge die monatskarte bezahlt oder ich sie bezahlen muss
jetzt antwortenKommentar meldenGerade haben wir mit dem gleichen Problem zu tun, das Jobcenter möchte für meinen Sohn ebenfalls keine Monatskarte bezahlen und bezieht sich auf eine Entfernung von 5 km, die sein Schulweg überschreiten müßte, damit sie das tun würden und welch ein Wunder, die von der netten Mitarbeiterin des Jobcenters wie auch immer herausgefundene Entfernung des kürzesten Schulweges beträgt genau 5 km, also wurde mein Antrag abgelehnt. Vielleicht zahlen sie ja nun die Kosten für die abgelaufenen Schuhe. Kordula
jetzt antwortenKommentar meldenLestermaul hat Recht... Hartz4 ist längst eine Erbkrankheit...
jetzt antwortenKommentar melden