Sa., 26.05.12

Eizellen-Streit 07.05.2010 Zwei-Klassen-Mutterschaft

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News.de-Redakteurin Mandy Hannemann Bild: news.de

Von news.de-Redakteurin Mandy Hannemann

Viele Frauen wünschen sich Kinder und werden sie wohl nie bekommen. Andere wollen sie unbedingt und haben eine Chance. Doch ihnen funkten deutsche Gesetze dazwischen. Dabei darf Familie nicht zur Paragraphenentscheidung werden.

Ungewollte Schwangerschaften gibt es in Deutschland zur Genüge. Und die Gesellschaft zerreißt sich ausreichend das Maul darüber - besonders gern, wenn es um viel zu junge Mütter geht. Doch dann steht die Verantwortungslosigkeit der Mutter im Raum, und nicht etwa der Gedanke, dass das Kind ohne Vater aufwachsen könnte.

Genau das aber war das Argument einer Klinik, die einer Frau eingefrorene Eizellen und Samen ihres Mannes verweigern wollte, obwohl das Paar vor dem Tod des Mannes jahrelang vergeblich versucht hat, eine Familie zu gründen.

Das Embryonenschutzgesetz schafft hier einen Deckmantel, um Menschen eine Straftat unterstellen zu können. Oder die Implantation zu verweigern, schließlich könne es das Kindeswohl gefährden, weil das Kind ohne Vater aufwachsen muss. Und das, obwohl sich die Betroffenen bewusst entschieden hatten, Kinder zu bekommen.

Müsste man dann nicht auch Teenie-Müttern verbieten, die oft genug von den ebenso viel zu jungen Vätern verlassen werden, ihre Kinder zu bekommen? Moralisch ist das mindestens ebenso streitbar, wie die Argumentation, die die Neubrandenburgerin Ines S. durchlaufen musste.

Andererseits dürfen solche Situationen nicht dazu missbraucht werden, um biologische Feinheiten auszudiskutieren. Ist die Zellmasse nun schon ein Embryo oder nicht? Ist die Entscheidung der künftigen Mutter nur eine Kurzschlussreaktion oder wirklich gut überlegt? Diese Fragen, die das Embryonenschutzgesetz gar nicht klären kann, auf dem Rücken von Familien auszutragen, die durch ein schicksalshaftes Ereignis von ihrem Weg abgebracht wurden, ist moralisch höchst unmoralisch.

kas/news.de
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