Sa., 26.05.12

Rente 18.07.2010 Kein Plus für Knaststudenten

Rente (Foto)
Wer studiert, kann das auf die Rentenzeit anrechnen lassen. Für Gefängnisinsassen gilt das nicht. Bild: dpa

Die Zeit hinter Gittern lässt sich mit Bildung sinnvoll füllen. Egal ob es sich dabei um eine Ausbildung oder ein Studium handelt. Nur bei der Rente wird diese Bestreben nicht berücksichtigt.

Eine Ausbildung, die ein Strafgefangener hinter Gittern absolviert hat, muss nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) nicht bei der späteren Rente berücksichtigt werden. Die Kasseler Richter mussten die Klage eines ehemaligen Häftlings zwar aus formalen Gründen an die Vorinstanz zurück verweisen. Sie machten aber deutlich, dass sie dem Ansinnen des heute 68-Jährigen auch sonst nicht stattgegeben hätten: «Vieles spricht dafür, dass eine solche Ausbildung nicht bei der Rentenberechnung anzuerkennen ist», sagte der Senatsvorsitzende Stefan Gasser (Az. B 13 R 118/08 R).

Der Kläger hat eine langjährige Gefängnisstrafe verbüßt. Von 1979 bis 1990 nahm er dabei im Knast zuerst an einem Kurs zur Erlangung der Fachhochschulreife teil und studierte dann an der Fernuniversität Hagen. Das Studium schloss er als Diplom-Ökonom ab. Seine Forderung, das Studium im Gefängnis wie eine normale Ausbildungszeit rentensteigernd zu berücksichtigen, lehnte die Rentenkasse jedoch ab.

Deutschlands oberste Richter ließen durchblicken, dass sie das für rechtens halten. Auch die Arbeit hinter Gittern, zu der jeder Strafgefangene grundsätzlich verpflichtet ist, sei vom Gesetzgeber schließlich nach wie vor nicht als rentenversicherungspflichtig anerkannt, erklärte Senatsvorsitzender Gasser. Deshalb könne das für eine Ausbildung nicht anders sein.

ham/sgo/news.de/ddp
Leserkommentare (1) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • Christian Kraus
  • Kommentar 1
  • 18.07.2010 11:20
 

Das Urteil ist schwer verständlich-zumal eine solche "Knastausbildung"sehr zu empfehlen ist u.rententechnisch nur das eine Problem aufwirft: Die Beitragszahlung an die RV, welche von den JVAs zu übernehmen wären! Da die meisten JVAs gute, interne Werkstätten betreiben - sollte da durch kleine Reformen des Strafvollzuges dies alles möglich werden. So wird in der täglichen Praxis den ansässigen mittelständischen Unternehmen mit Dumpingpreisen (z.B. im Handwerkerbereich)Aufträge entzogen und den Ausführenden Mini-Lohn gezahlt-das kann es doch auch nicht sein! Hier tun Änderungen sinnvoll Not!

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