Der Sohn hat sich selbst gerichtet, nun wird seinem Vater der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann fahrlässige unerlaubte Überlassung einer Schusswaffe mit Munition vor.
Der Vater des Amokläufers von Winnenden kommt vor Gericht. Die Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart hat die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen. Sie lautet nach den Angaben auf fahrlässige unerlaubte Überlassung einer Schusswaffe mit Munition.
Mit der Pistole des Vaters hatte der 17 Jahre alte Tim K. am 11. März 2009 an seiner ehemaligen Schule in Winnenden und bei seiner Flucht nach Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Der Vater hatte die Tatwaffe unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt.