Von Marc Strehler
Nur ein Kronzeuge: Statt auf Zeugen und Fakten stützt sich der Mordprozess gegen einen Rocker rein auf die Aussage eines 43-jährigen Mannes. Der belastet den Angeklagten schwer und erhofft sich einen Strafnachlass.
Noch einmal wird in Kaiserslautern die höchste Sicherheitsstufe gelten. Das Landgericht verkündet das Urteil in einem alles andere als normalen Prozess: es geht um eine tödliche Auseinandersetzung im Rockermilieu. Hunderte Polizisten werden in und um das Gericht unterwegs sein. Und es werden voraussichtlich auch wieder hunderte Anhänger der beiden verfeindeten Motorradclubs Hells Angels und Outlaws nach Kaiserslautern kommen. Die Polizei will alles tun, um eine Störung der Urteilsverkündung und Auseinandersetzungen zwischen den Gruppen zu verhindern. Der Ausgang des Verfahrens ist offen.
Seit 22. Dezember sitzen zwei 43 und 29 Jahre alte Männer auf der Anklagebank. Der ältere war Unterstützer (Supporter) der Hells Angels, der andere Mitglied. Sie sollen im Juni 2009 mit einem dritten, noch flüchtigen Hells Angel den Präsidenten der Outlaws in der Region Donnersberg getötet haben. Der 43-Jährige war wenige Tage vor der Bluttat in Bad Kreuznach von einem Outlaw verprügelt worden - der Angriff auf den Outlaw-Chef sollte eine «Retourkutsche» sein, darin sind sich die Beteiligten weitgehend einig.
Keine Zeugen, keine Spuren
Über die Tat selbst gehen die Versionen allerdings auseinander. War es geplant, den Outlaw zu töten? Ja, sagt die Staatsanwaltschaft. Nein, sagen die Verteidiger. Es sei ein Exzess gewesen. Und wer hat überhaupt zugestochen? Der 29-Jährige und der noch flüchtige Täter, sagt die Staatsanwaltschaft. Sein Mandant sei unbewaffnet gewesen, behauptet dagegen der Verteidiger des 29-Jährigen.
Keine unabhängigen Zeugen für die Bluttat, keine Spur von den Tatwaffen - die Anklage stützt sich notgedrungen im Wesentlichen auf die Aussage des 43-Jährigen, der nach der Tat zur Polizei gegangen war und nun als Kronzeuge auf eine mildere Strafe hofft. Das Problem: Der 43-Jährige ist nicht gerade die Art von Kronzeuge, die sich die Justiz wünschen würde.
«Problematische Persönlichkeit», «wendige Person», «stets auf seinen Vorteil bedacht» - so lauten Charakterisierungen der Staatsanwaltschaft des Mannes, auf dessen Aussage sie sich weitgehend stützt. Selbst der Verteidiger des 43-Jährigen hat eingeräumt, dass es in den Angaben seines Klienten «gewisse Ungereimtheiten und Widersprüchlichkeiten» gebe. Als Angeber gar haben Zeugen den Mann beschrieben, der bei seinen Äußerungen vor Gericht immer wieder einen extrem fahrigen Eindruck machte. Er fürchtet als «Verräter» um sein Leben - zur Polizei zu gehen, ist bei Rockergruppen eine Todsünde. Auch im Gerichtssaal wird der Kronzeuge von einer Reihe vermummter Polizisten geschützt.
Auf der Todesliste
Die Staatsanwaltschaft fordert für die Angeklagten eine Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes: lebenslang für den 29- Jährigen und zwölf Jahre für den Kronzeugen. Die Verteidiger fordern maximal vier beziehungsweise drei Jahre Haft - unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und einer Raubtat. Dem Outlaw-Chef war seine Jacke («Kutte») abgenommen worden.
Der 29-Jährige hat dem Gericht keine Version davon geliefert, was am Tatabend geschah. Er hat geschwiegen. Mit seiner Kleidung und den Gesten zu den Hells Angels im Zuschauerraum hat er keinen Zweifel daran gelassen, dass er nach wie vor zu der Gruppe steht, die in den vergangenen Monaten und Wochen wegen krimineller Machenschaften verstärkt ins Visier der Behörden geraten ist. Nach Verbüßung einer möglichen Haftstrafe dürfte er als Held zu den Hells Angels zurückkehren. Der 43-Jährige dagegen «ist jetzt die Nummer eins auf der Todesliste der Hells Angels», wie es die Nebenklage ausdrückte.
tfa/che/reu/news.de/dpa