Sa., 26.05.12

Arbeitsgericht 15.04.2010 Die Ossis sind kein Volksstamm

Ossi-Vermerk (Foto)
Gabriela S. aus Kirchheim zeigt auf den Vermerk «Ossi», der handschriftlich auf einem abgelehnten Bewerbungsschreiben steht. Bild: dpa

Mehr als 20 Jahre nach der Wende steht fest: «Ossis» sind kein eigener Volksstamm. Mit dieser Begründung weist das Arbeitsgericht Stuttgart die Klage einer Frau ab, die angeblich als Ostdeutsche keine Stelle bei einer schwäbischen Firma bekam.

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat entschieden, dass «Ossis»keine EthnieJuristisch ist der Begriff Ethnie unklar. Er ist weder im AGG noch in der zugrundeliegenden europäischen Richtlinie eindeutig definiert. Vereinfacht gesagt ist eine Ethnie ein Volksstamm, allerdings wird der Begriff je nach wissenschaftlicher Fachrichtung unterschiedlich definiert. Häufig orientiert man sich an gemeinsamer Geschichte, Sprache, Religion, Tradition oder Abstammung. Auch das Zusammengehörigkeitsgefühl innerhalb einer Gruppe dient als Merkmal. In Deutschland sind wegen der Nazi-Zeit Begriffe wie Rasse, Volk und Ethnie umstritten. sind. Somit hat es die Klage von Gabriela S. abgewiesen, die wegen ihrer Herkunft aus Ostdeutschland keine Stelle bei einer schwäbischen Firma bekommen haben will.

Der Arbeitgeber, ein Stuttgarter Fensterbauer, hatte der 49-Jährigen ihre Bewerbungsunterlagen zurückgeschickt und auf dem Lebenslauf notiert: «(-) Ossi».  Gabriela S. hatte sich diskriminiert gefühlt und zog vor Gericht. Der Vermerk könne zwar als diskriminierend verstanden werden, falle aber nicht unter die gesetzlich verbotene Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, urteilte das Gericht.

«Unter ethnischer Herkunft ist mehr zu verstehen als nur regionale Herkunft», erklärte der Vorsitzende Richter. Außer der Zuordnung zum ehemaligen DDR-Territorium fehle es bei den «Ossis» an einheitlichen Merkmalen in Tradition, Sprache, Religion, Kleidung oder Ernährung.

Der beklagte Arbeitgeber sieht keine Schuld bei sich. In der emotionalen Verhandlung verwies Geschäftsführer Rainer E. darauf, dass dem Unternehmen durch die mediale Aufmerksamkeit «ein Riesenschaden» entstanden sei. Es habe bereits weniger Aufträge. Zudem seien bis zu 100 beleidigende Anrufe auch bei ihm zu Hause eingegangen. Er bezeichnete das öffentliche Austragen des Falls als «Hexenjagd» auf die Firma.

Fehlerhaftes Anschreiben, mangelnde Computerkenntnisse

E. zufolge wurde die Frau allein wegen ihrer mangelnden Qualifikation abgelehnt. Das Minus auf der Bewerbung sei ein Zeichen für die «fehlende Qualifikation» gewesen. Ihr Anschreiben sei fehlerhaft gewesen, außerdem hätten ihr wichtige Computerkenntnisse gefehlt. Der Ausdruck «Ossi» sei positiv gemeint gewesen. Das Unternehmen habe «sehr gute Erfahrungen» mit Mitarbeitern aus Ostdeutschland. Die rein «interne Notiz» sei versehentlich an die Klägerin gelangt. Das Unternehmen habe sich damals telefonisch umgehend dafür entschuldigt.

Die seit 1988 in Stuttgart lebende Buchhalterin stammt aus Ost- Berlin. Sie erschien nicht persönlich vor Gericht. Sie sei vom riesigen Medieninteresse überrollt worden, erklärte ihr Anwalt. Er berief sich in der Verhandlung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Nach dem Urteil sagte er, seine Mandantin werde möglicherweise Berufung vor dem Landesarbeitsgericht einlegen. Dort könnte sie sich auf einen Diskriminierungs-Paragrafen im BGB berufen, der aber wesentlich höhere Voraussetzungen in der Beweisführung mit sich bringen würde.

Anonymisierte Lebensläufe einführen

Das Arbeitsgericht entschied, dass die Klägerin die angesichts des Streitwerts von 5000 Euro relativ geringen Gerichtskosten und ihre Anwaltskosten tragen muss. Während der Verhandlung hatte der Richter mit Blick auf das große öffentliche Interesse an dem Fall den Prozessparteien eine gütliche Einigung nahegelegt. Sein Vorschlag, die Stuttgarter Firma könnte der Klägerin rund 1650 Euro zahlen, hatten beide Seiten aber abgelehnt.

Die Antidiskriminierungs-Beauftragte des Bundes, Christine Lüders, unterstützte die Klage. «Ich habe absolutes Verständnis dafür, dass die Frau sich beschwert oder in diesem Fall den Klageweg eingegangen ist», sagte Lüders in einem SWR-Interview. Aus ihrer Sicht muss das Antidiskriminierungsgesetz nicht genauer formuliert werden. «Ich würde die viel einfachere Methode wählen, nämlich anonymisierte Lebensläufe einzuführen», sagte Lüders. Im persönlichen Gespräch zeige sich die Qualifikation viel deutlicher. «Wir haben herausgefunden, dass gerade Menschen mit türkischem Hintergrund ganz große Probleme haben, dieses Erstgespräch zu bekommen.»

tfa/ivb/news.de/ddp/dpa
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