So., 12.02.12

Zwischenzeugnis Halbzeitbilanz vom Chef

Artikel vom 20.04.2010

Einfach so um ein Zwischenzeugnis zu bitten, setzt falsche Signale. Trotzdem ist die Bilanz auf halbem Weg oft nötig - für werdende Mütter wie für Beschäftigte, die neue Aufgaben übernehmen sollen.

Auch wenn es für den Chef zusätzliche Arbeit bedeutet: Um ein Zwischenzeugnis zu bitten, ist das gute Recht eines Arbeitnehmers. Doch nicht nur das: Diese schriftliche Einschätzung ist durchaus auch sinnvoll, vor allem wenn ein Beschäftiger schon länger für den gleichen Arbeitgeber tätig ist.

Trotzdem rät Uwe Schnierda von der Karriereakademie in Bredenbek bei Kiel, das Anliegen vorsichtig anzugehen. Denn wer ganz ohne Grund nach einem Zwischenzeugnis frage, signalisiere, sich bei einem anderen Unternehmen bewerben zu wollen. Wer das tatsächlich vorhabe, braucht übrigens eine solche Bewertung nicht.

Doch wann ist das Zwischenzeugnis nötig? «Dazu gehört ein Vorgesetztenwechsel, aber auch Umstrukturierungen im Unternehmen, die den Arbeitnehmer betreffen oder wenn sich dessen Aufgaben ändern», erklärte Schnierda. Selten wisse der neue Chef um die langjährigen Verdienste eines Mitarbeiters. Die würden dann nicht berücksicht, wenn ein Arbeitszeugnis tatsächlich fällig wird. Aber auch werdende Mütter sind gut beraten, hier am Ball zu bleiben. Ein Zwischenzeugnis zu Beginn der Elternzeit sei inzwischen üblich, so Schnierda.

Ein kleines Arbeitszeugnis

Vom Umfang her ist ein Zwischen- mit dem klassischen Arbeitszeugnis vergleichbar. «Es besteht auch aus den gleichen Elementen», erläuterte Schnierda: «Einleitungs-, Aufgaben- und Bewertungsblock sind Standard.» Im Bewertungsteil schätzt der Chef die Qualität der Arbeit ein - etwa nach dem Motto «erledigte sämtliche Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit» - was einem «Sehr gut» entspricht. Darüber hinaus sollten aber auch Aspekte wie Motivation, Engagement und Sozialverhalten bewertet werden.

Doch vor allem hat Gewicht, was in dem Schriftstück vermerkt ist: Das Endzeugnis dürfe nur aus wichtigen Gründen davon abweichen. «In der Regel gibt es zwischen beiden keine große Unterschiede.» Unter dem Bewertungsblock steht üblicherweise eine Formel, die «Dank und Bedauern» ausdrückt. «Auch im Zwischenzeugnis sollte der Dank nicht fehlen», sagte Schnierda. Das Bedauern über das Ausscheiden aus dem Betrieb entfällt logischerweise.

Soll das Zwischenzeugnis wirklich ein gutes sein, schließt sich eine Formulierung wie «Wir freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit» an. Im letzten Absatz steht sinnvollerweise auch der Grund für das Zwischenzeugnis - etwa der Wechsel des Vorgesetzten. «Sonst sieht es so aus, als sei dem Arbeitnehmer schon gekündigt und gesagt worden, dass er sich einen neuen Job suchen soll.»

ham/kab/reu/news.de/dpa
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