Sa., 26.05.12

Prozess neu aufgerollt 02.04.2010 Der Tote vom Bauernhof

Prozess (Foto)
Vor fünf Jahren im Gerichtssaal. Bild: ddp

Von Ulrich Meyer

Haben seine Familie ihm wirklich mit einem Hammer den Schädel eingeschlagen? Einer der außergewöhnlichsten Kriminalfälle in Bayern kommt ein zweites Mal vor Gericht.

Wie das Landgericht Landshut mitteilte, wird der Prozess um den Tod eines Landwirts aus der Nähe von Neuburg an der Donau neu aufgerollt. Im November 2009 hatte das Landgericht noch eine Wiederaufnahme des Prozesses mit der Begründung abgelehnt, dass trotz neu bekanntgewordener Fakten in dem Fall kein Freispruch zu erwarten sei. Dem hatte das Oberlandesgericht München jedoch widersprochen, der sich das Landgericht nun fügte.

In einem ersten Verfahren waren 2005 die Witwe und ihre zwei Töchter sowie der Freund eines der Mädchen vom Landgericht Ingolstadt zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Die drei Frauen befanden sich bereits seit längerem wieder auf freiem Fuß, der angebliche Haupttäter wurde erst jetzt, nach der Entscheidung zur Wiederaufnahme des Verfahrens, aus dem Gefängnis entlassen.

Das Gericht hatte damals befunden, dem Bauern sei mit einem Hammer der Schädel eingeschlagen worden. Die Leiche sei dann zerstückelt und anschließend teilweise den Hofhunden zum Fraß vorgeworfen worden, schilderten die Richter den Tatverlauf auf der Grundlage von Geständnissen, die die Angeklagten bei der Polizei gemacht und später widerrufen hatten. Doch im März 2009 wurde das Auto des Mannes in der Donau gefunden, auf dessen Sitz sich der skelettierte Leichnam des Opfers befand - erkennbar ohne eingeschlagenen Schädel. Dennoch wollte das nun zuständige Landgericht Landshut den Fall ursprünglich nicht erneut verhandeln - trotz des nachträglich erwiesenermaßen völlig anderen Tatablaufs.

Mit der Anordnung der Wiederaufnahme ist die ursprüngliche Verurteilung nun nichtig. Der Fall muss nach Angaben des Landgerichts völlig neu verhandelt werden. Auch Zeugenaussagen und Beweise werden neu in die Verhandlung eingebracht. Ein Termin für die neue Hauptverhandlung steht noch nicht fest. Am Ende wird dann eine Entscheidung getroffen, entweder das frühere Urteil des Landgerichts Ingolstadt aufrecht zu erhalten oder ein völlig anderes Urteil zu fällen.

Auf keinen Fall dürfen die Angeklagten dabei aber zu einer höheren Strafe als im ersten Prozess verurteilt werden. Die beiden Töchter des Toten waren damals wegen Beihilfe zum Totschlag zu zweieinhalb beziehungsweise dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ihre Mutter und der Freund einer der Töchter bekamen jeweils achteinhalb Jahre Haft wegen Totschlags. Die Frauen waren nach Verbüßung eines Großteils der Strafen wieder freigekommen.

iwe/news.de/ddp
Leserkommentare (2) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • Felix Kroll
  • Kommentar 2
  • 02.04.2010 19:48
 

Der Tote war zum Zeitpunkt der Urteilsverkuendung vielleicht noch am Leben. Wer weiss, wer auf dem Bauernhof an die Hunde verfuettert wurde?

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  • will spöckner
  • Kommentar 1
  • 02.04.2010 13:01
 

wen man sich vorstellt ein verfütterter bauer taucht wieder auf ,und noch dazu ohne gewalteinwirkung,aber trotzdem hat sich das landshuter gericht geweigert den fall neu zuverhandeln wo leben die landshuter eigentlich. ich werde noch über ein ähnliches skandal urteil der landshuter demnächst berichten

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