Die Höchststrafe fordert die Staatsanwaltschaft für den Mörder der neunjährigen Corinna: lebenslange Haft ohne die Möglichkeit, vorzeitig entlassen zu werden. Der Angeklagte betonte, er bereue die Tat. Das Urteil fällt am Mittwoch.
Lutz Peter S., der wegen Mordes an der kleinen Corinna aus Eilenburg vor Gericht steht, hatte die Tat bereits gestanden. Am 28. Juli 2009 tötete er das Mädchen aus der Nachbarschaft in seinem Garten und missbrauchte es sexuell. In seinem letzten Wort sagte S., er bereue die Tat zutiefst. Er habe nicht töten wollen. So kalt und unberührt, wie er möglicherweise erscheine, sei er nicht.
Er wisse nicht, wie er Corinnas Mutter mitteilen könne, wie leid ihm das Geschehen tue und wie sehr er die Tat bereue. Er habe einfach nicht den Mut dazu. «Ich kann nicht rückgängig machen, was geschehen ist, selbst, wenn ich das wollte. Ich bin kein schlechter Mensch», sagte der Angeklagte. Das Urteil soll am Mittwoch verkündet werden.
Der geschiedene 39-jährige Arbeitslose war am 1. August vergangenen Jahres festgenommen worden. Auf seine Spur kamen die Ermittler durch vier voneinander unabhängige Hinweise. S. legte ein Geständnis ab.
Staatsanwalt Ulrich Jakob fasste das Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen. Demnach hatte S. schon am Morgen zu trinken angefangen und bis zum Nachmittag vermutlich einen Alkoholpegel zwischen zwei und drei Promille gehabt, was für den Angeklagten ein ganz normaler Wert gewesen sei. Als er Corinna traf, habe er sich spontan zum Missbrauch entschlossen. Der Staatsanwalt bezweifelte seine Angaben, dass Corinna ihn angesprochen hätte. Wahrscheinlicher sei, dass S. den Kontakt zu dem Kind gesucht habe.
Erwürgt, missbraucht und ins Wasser geworfen
Nachdem er das Mädchen in den Bauwagen in seinem Garten gelockt hatte, versuchte er die Neunjährige auszuziehen. Corinna fing an zu schreien und wehrte sich. Daraufhin habe der Angeklagte sie gewürgt, bis sie leblos war, sagte der Staatsanwalt. Er habe sie dann missbraucht. Zu diesem Zeitpunkt sei sie vermutlich schon tot gewesen. Die Leiche packte er in einen Müllsack und warf diesen in einen Nebenarm des Flusses Mulde.
Der Staatsanwalt forderte eine Verurteilung wegen Mordes, sexuellen Missbrauchs eines Kindes mit Todesfolge, sexueller Nötigung und versuchter Vergewaltigung. Eine besondere Schwere der Schuld liege vor, weil der Täter mit erheblicher Gewalt vorgegangen sei. Es zeuge von Kaltblütigkeit, dass der Angeklagte das Kind nicht mehr als Mensch, sondern als Objekt angesehen habe. Als das Kind im Machtbereich des Täters gewesen sei, habe es keine Chance mehr gehabt.
Dem Antrag des Staatsanwalts schloss sich die Anwältin von Corinnas Mutter an. Der Angeklagte sagte nach Beratung mit seinem Verteidiger Stefan Costabel der Mutter des Mädchens ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zu. Der Verteidiger argumentierte gegen die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Er schilderte den Angeklagten als Mensch, der am Rande der Gesellschaft lebe und außer zu seiner Mutter und seinem Bruder keinerlei Kontakte zur Außenwelt gehabt habe.
S. sei schwer alkoholabhängig, arbeitslos und perspektivlos sowie nicht in der Lage, seine Gefühle auszudrücken. Er sei nicht der typische Kinderschänder; vielmehr könne er sich die Tat selbst nicht erklären. Die Ex-Frau des Angeklagten habe ihm bestätigt, dass S. nicht das gewalttätige Monster sei, als das er in der Öffentlichkeit dargestellt werde. Auch Costabel nannte eine lebenslange Freiheitsstrafe die einzig mögliche Bestrafung für seinen Mandanten.