Von Susann Huster
Er habe die Neunjährige in seinen Garten gelockt, im Bauwagen missbraucht, ermordet und ihre Leiche im Müllsack in den Fluss geworfen. Der 39-jährige Angeklagte hat vor dem Leipziger Landgericht den Mord an Corinna gestanden.
Der mutmaßliche Mörder der neunjährigen Corinna aus dem sächsischen Eilenburg hat seine Schuld eingestanden. Sein Anwalt Stefan Costabel gab vor dem Landgericht Leipzig eine Erklärung ab, wonach das Geständnis seines Mandanten vor dem psychiatrischen Gutachter auch vor Gericht gelten solle. Dem sei nichts hinzuzufügen, sagte er. Zuvor hatte der forensische Psychiater Hans-Ludwig Kröber dem Gericht detailliert berichtet, wie der 39-jährige Angeklagte ihm die Tat geschildert habe.
Diesen Aussagen zufolge hat Lutz Peter S. das neunjährige Kind am 28. Juli vergangenen Jahres in seinen Garten gelockt, sie in einem Bauwagen missbraucht und ermordet. Anschließend steckte er die Leiche des Kindes in einen Müllsack und warf sie in einen nahe gelegenen Seitenarm der Mulde. Der Experte bescheinigte dem Angeklagten trotz seiner langjährigen Alkoholkrankheit Schuldfähigkeit. S. sei ein «Spiegeltrinker». Seine Entscheidungsfähigkeit werde durch den Alkoholkonsum «nicht relevant beeinträchtigt», erklärte der renommierte Psychiatrie-Professor.
Der arbeitslose, wegen Brandstiftung vorbestrafte Mann, der ein Kind aus einer früheren Ehe hat, besitze ein geringes Selbstbewusstsein und sei «emotional nur wenig ansprechbar». Corinna sei für ihn «nicht viel mehr als eine Puppe», ein Sexualobjekt gewesen, erklärte Kröber. Das Schicksal Corinnas und das ihrer Angehörigen habe bei den Gesprächen mit S. nie eine Rolle gespielt. Vielmehr habe dieser sich nur um das Verhältnis zu seiner Mutter gesorgt, das nach Bekanntwerden der Tat gestört gewesen sei. Dem Angeklagten, der nach der siebten Klasse die Schule verlassen hatte, bescheinigte der Gutachter eine eher geringe Intelligenz.
Der 39-Jährige habe die Tat nicht lange geplant, vieles sei spontan passiert. S. habe ihm berichtet, dass Corinna ihn vor einem Supermarkt in Eilenburg angesprochen habe. Der Polizei hatte der Mann nach seiner Verhaftung gesagt, dass er Kontakt zu dem Kind aufgenommen habe. Im Fall des Angeklagten seien die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung, wie sie vom Gericht nach Verbüßung einer Strafe wegen der großen Rückfallgefahr eines Täters angeordnet werden kann, nicht gegeben, sagte der Gutachter. Aufgrund seiner Persönlichkeit sei es unwahrscheinlich, dass der Angeklagte nach Verbüßung einer Haftstrafe weitere schwere Straftaten begehen werde.
Der Angeklagte äußerte sich auch heute nicht selbst vor Gericht. Nach der Tat soll er die Kleidung und die Puppe des Kindes in seinem Garten verbrannt haben. Die verräterischen Qualmwolken, die dabei in den frühen Morgenstunden aufstiegen und die nasse Kleidung, die seinen Angehörigen auffiel, sowie Zeugen, die ihn am Tattag mit Corinna gesehen hatten, führten schließlich zu einem schnellen Fahndungserfolg der Ermittler. Kurz vor seiner Festnahme soll er Zeugenaussagen zufolge beim Trauergottesdienst für Corinna in Eilenburg in der ersten Reihe gesessen haben.
Der Mann war am 1. August 2009 festgenommen worden und sitzt seitdem in Haft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord, sexuellen Missbrauch von Kindern mit Todesfolge, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge vor. Das Urteil wird am 31. März erwartet.
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