So., 12.02.12

Beruflicher Umzug Nachhilfe spart Steuern

Artikel vom 18.03.2010

Beruflich bringt mancher Umzug voran. Nachteilig wirkt sich das jedoch bei Kindern aus. Denn die Lehrpläne der Bundesländer unterscheiden sich. Viele greifen deshalb auf Nachhilfe zurück - und können damit noch Steuern sparen.

Normalerweise kann Nachhilfeunterricht nicht von der Steuer abgesetzt werden. Kosten dafür werden - wie Miete und Lebensmittel - dem Bedarf der Lebensführung zugerechnet. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn Eltern aus beruflichen Gründen umziehen müssen.

Kinder haben dabei oft das Nachsehen, weil der Unterricht in der neuen Schule schon viel weiter fortgeschritten ist oder ganz andere Lehrpläne gelten, wenn die Eltern in ein neues Bundesland ziehen. Da sich der Lernstoff in der Schule kaum nachholen lässt, wird auf Nachhilfe zurückgegriffen.

In diesem Fall können Eltern die Kosten als Werbungskosten bei der Steuererklärung anrechnen - und zwar bis zu 1584 Euro. Voll anerkannt werden aber nur insgesamt 792 Euro. Alles was darüber hinaus anfällt, wird mit 75 Prozent bei der Steuerberechnung berücksichtigt.

Übrigens können bei einem beruflich bedingten Umzug auch die Kosten für neue Schulbücher von der Steuer abgesetzt werden. Zudem können 30 Porzent der Schulgeldzahlungen berücksichtigt werden - vorausgesetzt, Kosten für Unterkunft, Betreuung und Verpflegung wurden aus der Gesamtsumme herausgerechnet.

ham/ivb/news.de/dpa
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