Als er 1980 aus Essen in Joseph Ratzingers Bistum kam, waren seine pädophilen Neigungen bekannt. Pfarrer H. verging sich erneut an Kindern, wurde verurteilt und arbeitete weiter mit Kindern. Nun ist der Bad Tölzer Pfarrer vom Dienst suspendiert.
Der als Kinderschänder enttarnte Bad Tölzer Pfarrer H. ist mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert worden. Wie das erzbischöfliche Ordinariat mitteilte, hat sich der Priester «nachweislich nicht an die Auflagen gehalten, die ihm jede Kinder- und Jugendarbeit untersagten». Auch der zuständige Dienst- und Fachvorgesetzte von H., Prälat Josef Obermaier, trat zurück. Als Leiter des Seelsorgereferats der Erzdiözese übernehme er damit die Verantwortung «für gravierende Fehler in der Wahrnehmung seiner Dienstaufsicht», teilte das Ordinariat weiter mit.
H. war von der Erzdiözese München und Freising als Tourismusseelsorger eingesetzt. Wegen Vorwürfen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger, einer rechtskräftigen Verurteilung und nach Prüfung eines forensischen Gutachtens im Jahr 2008 waren ihm entsprechende Auflagen gemacht worden. Dem Ordinariat zufolge verstieß H. dagegen und engagierte sich weiter in der Kinder- und Jugendarbeit. Hinweise auf neuerlichen sexuellen Missbrauch liegen allerdings weiterhin nicht vor, wie das Ordinariat klarstellte.
Am Freitag war bekanntgeworden, dass in der Amtszeit von Joseph Ratzinger, dem heutigen Papst Benedikt XVI., als Erzbischof von München und Freising der wegen Kindesmissbrauchs vorbelastete Priester H. in der Gemeindearbeit der Diözese eingesetzt wurde. Dort verging er sich erneut an Jugendlichen und wurde dafür verurteilt. Anschließend wurde er wieder in einer Gemeinde eingesetzt. Der damalige Erzbischof Ratzinger hatte dem Umzug des pädophilen Priesters von Essen nach München im Jahr 1980 offenbar zugestimmt.
iwi/news.de/ddp
Wunderbar dieser Beitrag und in Anbetracht des momentan, sich selbsttätig trockenlegenden, katholischen Sündenpfuhls, schlage ich vor, Frau Margot Käsmann, wieder einzustellen. Es gibt sicher einen Paragrafen, der "Die Unterlassung der Anzeige eines Sexualdeliktes" beinhaltet. Nicht auszudenken, wer dann alle "gesiebte Luft verordnet bekäme! Als ehemaliger Katholik, aber Gläubiger an den kategorischen Imperativ, den im Christusglauben sehe, bin ich längst dort "Mitglied" geworden, wo es keinen Zölibat und auch Priesterinnen gibt.
jetzt antwortenKommentar meldenDie "Rechte"straft nur die Linke!Mixa die 68er!Dem sollte alles mit dieser Aussage abfallen,was er sowieso nicht zu gebrauchen vorgibt!Es gibt unter den Baumaffen auch sog. Schwanzlose!
jetzt antwortenKommentar meldenDas sind alles Straftaten, fuer die sich jeder normale Staatsbuerger vor einem ordentlichen Gericht zu verantworten hat und mit hohen Strafen rechnen muss. Sind denn die sogenannten "Seelsorger" von jeder Strafverfolgung ausgeschlossen? Das wuerde bedeuten, dass Vergewaltigung Minderjaehriger ab sofort zulaessig ist und schon verurteilte Taeter freigelassen werden muessen. Oder wo ist die Gerechtigkeit? Erklaerungen, wie: die Taeter wurden schon abgemahnt oder dienstlich versetzt, haben keine Bedeutung. Der Staatsanwalt braucht sich nicht zu fuerchten, er und die Richter sind die "Rechte Hand"
jetzt antwortenKommentar melden