Fr., 25.05.12

Arbeitsrecht 18.02.2010 Maulschelle für den Chef

Keine Kündigung wegen Kritik am Chef (Foto)
Kritik am Unternehmen ist kein Kündigungsgrund, sondern Meinungsfreiheit. Bild: dpa

«Ausbeuter», «Rechtsbrecher» - so manches Schimpfwort haben sich Arbeitgeber von ihren Beschäftigten schon eingefangen. Nur rauswerfen dürfen sie diejenigen nicht, die sich öffentlich äußern. Das ist Meinungsfreiheit, befanden Richter.

Wenn Beschäftigte ihre Arbeitgeber öffentlich kritisieren, ist das noch lange kein Grund für eine Kündigung. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat einer Firma einen Strich durch die Rechnung gemacht, die schon fünfmal versucht hat, einen ungeliebten Arbeitnehmer loszuwerden.

Im Jahr 2002 hatte der Mann ein Informationsschreiben veröffentlicht, in dem er seinem Arbeitgeber unter anderem «verschärfte Ausbeutung» und «Angriffe auf politische und gewerkschaftliche Rechte» sowie eine «menschenverachtende Jagd auf Kranke» vorwarf. Im Dezember 2002 sprach das Unternehmen die erste Kündigung aus, weitere folgten bis August 2007.

Trotzdem ließ sich der unliebsam gewordene Arbeitnehmer nicht davon abbringen, seine Aussagen zu wiederholen und auch im Internet zu verbreiten. Sein Arbeitgeber, ein Autohersteller, stellte dann eine fünfte Kündigung zu und beantragte gerichtlich, das Arbeitsverhältnis gegen eine Abfindung aufzulösen, sollte die Kündigung erfolglos bleiben.

Und sie blieb erfolglos. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied, der Internetbeitrag des Beschäftigten fällt unter das Grundrecht der freien Meinungsäußerung. Die Rücksichtsnahmepflicht auf die Interessen des Arbeitgebers, zu denen der Arbeitsvertrag verpflichtet, seien davon nicht berührt worden (Az. 2 Sa 59/09). Und die Richter setzen noch einen drauf: Die Zusammenarbeit zwischen den Streitparteien sei auch weiterhin möglich - der Auflösungswunsch des Unternehmens ist damit ebenfalls abgeschmettert worden.

ham/nbr/news.de/ddp
Kommentar schreiben Netiquettelink | AGB
noch 600 Zeichen übrig
Kommentar  
Ihr Name
Ihre Emailadresse
Bitte übertragen Sie die Zeichen in das Feld darunter.
'6Ld52csSAAAAAKTxfdwmi0Ay4Tjghi64k3PAcWrj'

Arbeitsrecht: Maulschelle für den Chef » Gesellschaft » Nachrichten

URL : http://www.news.de/gesellschaft/855044598/maulschelle-fuer-den-chef/1/

Schlagworte:

Wir empfehlen
Anzeige
Facebook
Twitterbox
Follow Us!
Anzeige