Fr., 25.05.12

Hinterbliebene 12.02.2010 Betrunken gefahren, Versicherung zahlt

Versicherung zahlt nach Unfall (Foto)
War Alkohol im Spiel, stellen sich Versicherung oft quer. Trotzdem bekommt eine Familie Hinterbliebenenrente. Bild: ddp

Wer betrunken fährt, muss normalerweise damit rechnen, dass die Versicherung bei der Schadensregulierung bockt. Doch es gibt Ausnahmen. Wie im Fall einer Familie, die nun trotzdem Hinterbliebenenrente bekommt.

Ihr Mann war betrunken, als er in seinem Auto mit einem anderen Pkw kollidierte und schließlich starb. Trotzdem muss die Berufsgenossenschaft der Witwe und den beiden minderjährigen Kindern Hinterbliebenenrente zahlen (Az. S 1 U 85/08). Die Richter des Gießener Sozialgerichts, die das entschieden haben, waren der Meinung: Es kann nicht nachgewiesen werden, dass Alkohol die einzige oder überragende Unfallursache ist.

Nachgewiesen wurde, dass der Mann zum Unfallzeitpunkt 0,54 Promille im Blut hatte. Deshalb weigerte sich die Versicherung zu zahlen. Die Sozialrichter sahen das anders. Zwar könne auch ein Blutalkoholwert unter 1,1 Promille maßgeblich für einen Unfall sein, allerdings müsste dies durch «alkoholtypische Ausfallerscheinungen» wie überhöhte Geschwindigkeit, das Fahren in Schlangenlinien oder auch die Missachtung von Verkehrszeichen belegt werden.

Der tödliche Verunglückte sei zwar zu schnell gewesen, Geschwindigkeitsüberschreitungenen um bis zu 20 Stundenkilometer seien aber auch bei vielen nüchternen Fahrern zu beobachten. Zudem hätten die Arbeitskollegen des Opfers vor dem Unfall keinerlei Auffälligkeiten festgestellt.

ham/iwi/news.de/ddp
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