Von news.de-Redakteurin Isabelle Wiedemeier
Wenn die Ehe keinen Sinn mehr macht, ist die Scheidung eine Erleichterung - aber eine langwierige und kostspielige, zumindest in Deutschland. Warum die Billigalternative im Ausland jedoch entweder unwirksam ist oder doch teuer wird, erklärt news.de.
Hochzeitstourismus war gestern, jetzt lässt man sich im Ausland scheiden – denn in vielen Ländern geht das ohne Trennungsjahr, unbürokratischer – und billiger. Allein in Bayern habe sich die Zahl der Auslandsscheidungen seit 1990 verdoppelt, betont Landesjustizminsterin Beate Merk.
Sie warnt im selben Atemzug jedoch explizit vor der Scheidung zum Discountpreis: «Eine ausländische Ehescheidung wird in Deutschland grundsätzlich erst dann wirksam, wenn sie förmlich anerkannt wird. Diese Anerkennung kann bei Scheidungstouristen aber meistens nicht erfolgen!» Scheidungsanwalt Thomas von der Wehl erklärt gegenüber news.de, warum: «Man kann sich nicht beliebig irgendwo scheiden lassen. Das hängt von der Staatsbürgerschaft ab und vom Lebensmittelpunkt», erklärt er.
Dass es Länder gibt, die auch bei Touristen mal eben den Bund fürs Leben trennen, ändert daran nichts, wie die Ministerin betont: «Folge ist, dass in Deutschland noch einmal ein reguläres Scheidungsverfahren durchgeführt werden muss.» Rechtlich wirksam ist eine Scheidung im Ausland nur dann, wenn einer oder beide Partner ihren Wohnsitz dort haben oder einer der beiden die entsprechende Staatsangehörigkeit besitzt.
«Aber ob sich Scheidungstourismus dann finanziell noch lohnt, ist doch sehr fraglich», meint Sibylle Fey, Sprecherin des Oberlandesgerichts in München. Die Landesgerichte sind dafür zuständig, solche Auslandsscheidungen hierzulande anzuerkennen. «In den USA ist es relativ leicht, sich scheiden zu lassen. Man kann aber nicht einfach mit einem Urteil aus Reno herkommen, und das gilt dann», erklärt sie. «Das Gericht überprüft sehr genau, ob die Scheidung unseren Vorstellungen von Rechtsstaatlichkeit entspricht.»
Welche Papiere genau zur Prüfung vorgelegt werden müssen, haben die Landesjustizministerien im Internet hinterlegt. In Bayern sind dies zum Beispiel die Heiratsurkunde, die vom ausländischen Gericht erteilte Entscheidung mit Scheidungsurkunde, ein Nachweis der Rechtskraft der ausländischen Entscheidung, ein Nachweis über den Eintrag ins Scheidungsregister des Scheidungslandes, eine Bescheinidung über den Verdienst der Antragsteller, die Pässe sowie die amtlich anerkannten Übersetzungen der fremdsprachigen Schriftstücke.
Doch damit nicht genug. Die vorzulegenden Originale müssen auch noch von der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung legalisiert werden oder mit Apostille versehen sein. Neben den dabei entstehenden Kosten kassiert die Justizverwaltung eine Gebühr zwischen 10 und 300 Euro. Zumindest innerhalb der EU mit Ausnahme Dänemarks kann man sich das Prozedere seit dem 1. März 2001 sparen.
Geschieden wird, wo man lebt - doch nach Heimatrecht
Wo man jedoch geheiratet hat, spielt für die Scheidung überhaupt keine Rolle. «Das ist noch so ein Irrglaube, dass man zum Beispiel, wenn man in Las Vegas geheiratet hat, auch in den USA geschieden werden muss», sagt Anwalt Thomas von der Wehl. «Wenn beide Partner den Wohnsitz im Ausland haben, ist die Scheidung dort immer möglich – die Frage ist nur, nach welchem Recht», erklärt er.
Deutsche hätten immer auch das Recht, in Deutschland und nach deutschem Recht geschieden zu werden, betont er. Im Gegenzug scheidet das deutsche Justizsystem Ausländer hierzulande auch ihrer Gesetzgebung entsprechend. «Sogar eine Verstoßung nach islamischem Recht kann hier anerkannt werden», sagt SibylleFey.
Bei solchen Fällen hört für Thomas von der Wehl die Toleranz auf. «Mir wurde mal die Scheidung von zwei Pakistanis angetragen, aber da mache ich nicht mit», betont er. Gegebenenfalls und mit notariellem Vertrag könnte sich auch ein ausländisches Paar hierzulande nach deutschem Recht scheiden lassen. Ganz üblich seien hierzulande jedoch Scheidungen von Türken nach ihrem nationalen Recht. Bei manchen Ländern wüssten hingegen nicht einmal die Richter, wie sie vorzugehen hätten. «Da wird dann einem Gutachten gefolgt, wie die Scheidung durchzuführen ist. Es gibt ein 15-bändiges Standartwerk», erklärt von der Wehl.
car/news.de