Mo., 13.02.12

Vera Brühne wird 100 Mörderin oder Justizopfer?

Von Sabine Dobel

Artikel vom 06.02.2010

Sie sollte den reichen Arzt Otto Praun auf dem Gewissen haben. Doch eigentlich sprach viel zu viel dagegen. Trotzdem saß Vera Brühne 18 Jahre im Knast. Die Hauptdarstellerin in einem ungelösten Krimi wäre heute 100 geworden.

War die schlanke blonde Frau eine kaltblütige Verbrecherin - oder Opfer von Justiz und Politik? Als verurteilte Doppelmörderin saß Vera Brühne mehr als 18 Jahre lang im Frauengefängnis Aichach in Haft und starb 2001 im Alter von 91 Jahren in München. Bis zu ihrem Tod hat sie stets ihre Unschuld beteuert. Heute wäre die einstmals prominenteste Strafgefangene Deutschlands 100 Jahre alt geworden.

Viele halten ihre Geschichte nach wie vor für nicht geklärt. Waffenschiebereien, Korruption und Geheimdienstgeschichten - um den Fall ranken sich zahlreiche Spekulationen und Gerüchte.

Nach einem spektakulären Indizienprozess wurde die damals 52 Jahre alte Brühne am 4. Juni 1962 zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sprach sie schuldig, aus Habgier den Arzt Otto Praun und dessen Haushälterin Elfriede Kloo in Prauns Villa am Starnberger See ermordet zu haben. Mit dem Aufschrei «Ich bin unschuldig» brach Brühne im Gerichtssaal zusammen. Die attraktive Blondine war bis dahin stets selbstsicher aufgetreten - angesichts der zweifelhaften Indizien hatte sie allen Grund gehabt, mit einem Freispruch zu rechnen.

Brühnes Motiv laut Gericht: Sie war als Erbin von Prauns Finca in Spanien eingesetzt - solange diese nicht verkauft war, und genau das soll Praun geplant haben. Ihr als Mittäter ebenfalls zu lebenslanger Haft verurteilter Jugendfreund, der Montageschlosser Johann Ferbach, soll auf ein gemeinsames Leben in Spanien gehofft haben. Liebe, Leidenschaft und kaltblütiger Mord - ein perfekter Krimi. In der Boulevardpresse wurde die hochgewachsene Brühne, die zweimal geschieden war und der ein Verhältnis mit Praun nachgesagt wurde, als «geldgierige Lebedame» mit bewegtem Liebesleben dargestellt - ihre angeblichen Ausschweifungen galten damals als skandalös.

Nicht glaubwürdiger wurden Brühnes Unschuldsbekundungen durch ihre Versuche, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen - mit widersprüchlichen Aussagen bis hin zur Bestechung von Zeugen. Sie sei vielleicht unschuldig an den Morden, nicht aber am Urteil, sagte ihre Gefangenenbetreuerin nach einem Bericht der Zeit von 2001 zu ihr.

Auch das Opfer war kein Unschuldslamm

Allerdings war auch Praun nicht nur der alternde Arzt - er soll Verbindungen zum illegalen Waffenhandel gehabt und Bargeld entgegen genommen haben. Musste er deshalb verschwinden? Er wurde später mit der Korruptionsaffäre um die Beschaffung des Schützenpanzers HS-30 in Verbindung gebracht, die Ende der 1960er Jahre einen Untersuchungsausschuss des Bundestages beschäftigte.

Obwohl an den Beweisen für Brühnes und Ferbachs Täterschaft starke Zweifel bestanden, lehnte der Bundesgerichtshof schon den Antrag auf Revision ab. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens wurde nie zugelassen - spekuliert wurde über politische Einflussnahme.

Zahlreiche Details des Verfahrens sind bis heute umstritten. Die Polizei war zunächst von einem Doppelselbstmord ausgegangen, hatte die Leichen nicht obduzieren lassen und nicht die bei einem Mordfall nötigen Spuren gesichert. Erst als aus dem Testament hervorging, dass Brühne die Villa in Spanien erben sollte, wurden die Leichen exhumiert und Mordanklage erhoben.

Neben anderen Unklarheiten gab es vor allem Zweifel an der vom Gericht angenommenen Tatzeit am Abend des Gründonnerstag 1960, für die weder Brühne noch Ferbach ein Alibi hatten. Nach Aussagen eines Geheimdienst-Agenten und spätestens nach neuen gerichtsmedizinischen Erkenntnissen schien das Urteil nicht zu halten. «Für Vera Brühne sind Wiederaufnahmeverfahren, Freispruch und vorzeitige Haftentlassung so gut wie sicher», schrieb der Spiegel 1973. Doch wieder geschah nichts - bis 1979 der damalige Ministerpräsident Franz-Josef Strauß Brühne überraschend begnadigte. Das schürte erneut Vermutungen, dass so eine Wiederaufnahme verhindert werden sollte.

Brühne lebte zuletzt unter falschem Namen in München-Schwabing - begnadigt, aber nicht rehabilitiert. Sogar nach Brühnes Tod am 17. April 2001 versuchte ihr Adoptivsohn noch einmal, eine Wiederaufnahme zu erreichen. «Es geht darum, in einem Rechtsstaat ein falsches Urteil zu revidieren», sagte er in einem BamS-Interview 2001. Jedoch verlief auch dies im Sande - die Zweifel im Fall Brühne und damit an Justiz und Politik werden wahrscheinlich nie mehr ausgeräumt werden.

dpa
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Vera Brühne wird 100: Mörderin oder Justizopfer? » Gesellschaft » Nachrichten

URL : http://www.news.de/gesellschaft/855043359/moerderin-oder-justizopfer/1/
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Leserkommentare (2)
  • Kommentar: 2
  • 27.03.2010 14:02
von
Alexa Rostoska

Erstaunlich ist,wie abhängig von zweifelhaften Alibis die Ermittler ihre Recherchen machen.Ein fehlendesAlibi ist schon fast immer ein Schuldbeweis.Dabei sind doch geplante,gut vorbereitete Verbrechen fast immer mit"wasserdichten"Alibis versehen.Ein von langer Hand geplanter Mord wird so konstruiert sein,daß nicht nur ein Alibi für den Täter besteht,sondern auchein "Feind" des Opfers in dessen Umfeld in die Planung als Verdächtiger(möglichst ohne Alibi)einbezogen wird. WievieleJustizirrtümerauf diese WEise zustande kommen,ist erschreckend.Gottseidank hilft jetzt immer mehr die DNA-Analyse.

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  • Kommentar: 1
  • 13.02.2010 15:28
von
miwix

Alle Justizopfer bitte auf http://www.justice.getweb4all.com ihre Faelle berichten. Vielen Dank!

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