Eiszapfen brechen ab, Wasserrohre platzen und Passanten rutschen aus. Winter halt - für den Schaden wird schon die Versicherung aufkommen. Tut sie aber nicht immer.
«Da kann ich doch nichts für», ist der logische Gedanke, wenn der Dauerfrost die Wasserleitung auf dem Gewissen hat. Ist aber dein Pech, lautet die Antwort der Versicherung, wenn man nicht ausreichend vorgesorgt hat. Dazu reicht es nicht, die richtige Police abgeschlossen zu haben. «Hausbesitzer haben auch darüber hinaus bestimmte Pflichten zu erfüllen, damit es erst gar nicht zu einem Schaden kommt», mahnt die Verbraucherzentrale NRW.
Schäden an Dächern von Wintergärten oder Garagen zum Beispiel werden grundsätzlich nur dann übernommen, wenn die Besitzer sich gegen Elementarschäden versichert haben, zu denen auch Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen zählen. Dachlawinen oder abstürzende Eiszapfen liegen in der Verantwortung der Hausbesitzer. Normalerweise komme die Haftpflicht auf, wenn jemand verletzt wird, doch sei der Eigentümer dazu verpflichtet, den Schaden möglichst zu vermeiden, betont die Verbraucherzentrale.
Auch, wenn die Wasserrohre platzen, weil gefrorenes Wasser sich nun mal ausdehnt, ist das nicht zwingend von der Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgedeckt. Zum einen muss dieser spezielle Aspekt im Vertrag enthalten sein, zum anderen wird erneut an den Menschenverstand der Versicherten appelliert: Die Verbraucherzentrale erklärt, dass Zahlungen dann verweigert werden könnten, wenn die Rohre nicht rechtzeitig entleert , abgesperrt oder wenn der Wohnraum nicht ausreichend beheizt wurde.
Und nicht zu vergessen der gute alte Winterdienst. Die Gehwege vor der Tür liegen in der Verantwortung der Hausbesitzer, er muss schaufeln und streuen. In manchen Mietverträgen wird diese Pflicht auch an den Mieter weitergegeben. Bequemlichkeit wird dann bestraft, wenn ein Passant fällt und sich verletzt. Wohl dem, der für diesen Fall in der Haftpflicht abgesichert ist.
iwi/car/news.de